Wer als Grenzgänger in der Schweiz gilt
Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Nachbarland wohnt und zur Arbeit in die Schweiz pendelt, wobei sie in der Regel täglich oder mindestens wöchentlich an ihren Wohnsitz im Ausland zurückkehrt. Die rechtliche Definition variiert je nach dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland.
Die Schweiz hat spezifische bilaterale Abkommen mit Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich. Jedes Abkommen legt fest, wer sich qualifiziert, wie die Steuern aufgeteilt werden und welche Dokumente erforderlich sind. Es gibt keine einheitliche Regelung, die für alle Grenzgänger gleichermassen gilt.
Für die Schweizer Steuern werden Grenzgänger in der Regel vom Schweizer Arbeitgeber an der Quelle besteuert. Der anwendbare Quellensteuertarif hängt vom Wohnsitzland des Arbeitnehmers und dem jeweiligen bilateralen Abkommen ab. In den meisten Fällen ist die Schweizer Quellensteuer die endgültige Steuer, das Wohnsitzland kann jedoch ebenfalls eine Steuererklärung verlangen.
Länderspezifische Regeln
Frankreich: Gemäss dem Abkommen von 1983 werden in Frankreich ansässige Grenzgänger, die in bestimmten Schweizer Grenzkantonen (Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn) arbeiten, ausschliesslich in der Schweiz an der Quelle besteuert. Sie zahlen auf diesem Schweizer Erwerbseinkommen keine französische Einkommenssteuer. Homeoffice in Frankreich ist auf einen maximalen Prozentsatz der Arbeitszeit beschränkt; wird dieser überschritten, kann die Steuerzuständigkeit nach Frankreich verlagert werden.
Deutschland: Das Abkommen ermöglicht den Grenzgängerstatus für Arbeitnehmer in Schweizer Grenzkantonen, die täglich an ihren deutschen Wohnsitz zurückkehren. Die deutschen Steuerregeln verlangen eine Deklaration des weltweiten Einkommens, aber das unter das DBA fallende Schweizer Erwerbseinkommen ist in Deutschland in der Regel unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit. Homeoffice in Deutschland muss genau überwacht werden, da es den Grenzgängerstatus beeinflussen kann.
Italien: Das Abkommen von 2020 führte neue Regeln für italienische Grenzgänger ein. Personen, die nach dem 17. Juli 2023 eingestellt wurden, werden in der Schweiz an der Quelle mit 80% des Schweizer Tarifs besteuert, wobei die restlichen 20% in Italien steuerpflichtig sind. Arbeitnehmer, die vor diesem Datum eingestellt wurden, fallen weiterhin unter das Abkommen von 1974, das sie nur in der Schweiz besteuert, verbunden mit einer Ausgleichszahlung an die italienischen Grenzgemeinden.
Österreich: Das bilaterale Abkommen mit Österreich folgt einem ähnlichen Prinzip wie das deutsche Modell, mit der Besteuerung primär im Arbeitsstaat und Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt in Österreich. Die Regeln sind neuer und die praktische Abwicklung ist im Allgemeinen einfacher als im französischen oder italienischen Fall.
Quellensteuer, Abzüge und Dokumentation
Die Schweizer Quellensteuer für Grenzgänger wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Der Satz bestimmt sich nach dem anwendbaren kantonalen Tarif für das Wohnsitzland des Arbeitnehmers. Im Gegensatz zu in der Schweiz ansässigen Personen können diese Arbeitnehmer in der Regel keine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.
Dies bedeutet, dass Abzüge wie Beiträge an die Säule 3a, Pendlerkosten und Berufsauslagen anders gehandhabt werden als bei in der Schweiz ansässigen Angestellten. Einige Abzüge sind bereits im Quellensteuertarif selbst berücksichtigt, andere erfordern jedoch einen separaten Antrag beim kantonalen Steueramt.
Wichtige Dokumente, die aufzubewahren sind: Arbeitsvertrag, G-Bewilligung oder Grenzgängerbewilligung, Lohnabrechnungen, der jährliche Lohnausweis des Arbeitgebers und kantonale Steuerunterlagen. Diese werden sowohl für die Schweizer Steuererklärung als auch für die Deklaration im Heimatland benötigt, falls eine solche erforderlich ist.
Der Leitfaden Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung erklärt das Quellensteuersystem im Detail. Der Leitfaden zu Doppelbesteuerungsabkommen ist nützlich, um die Mechanismen der Abkommen zu verstehen.
Homeoffice und Statusänderungen
Die Zunahme von Homeoffice hat den Steuerstatus von Grenzgängern komplizierter gemacht. Das Arbeiten von zu Hause aus im Wohnsitzland kann die Besteuerungsrechte für diesen Teil des Einkommens verschieben. Die meisten bilateralen Abkommen enthalten heute Homeoffice-Klauseln, die die maximal zulässige Anzahl an Arbeitstagen im Homeoffice definieren.
Beispielsweise kann nach dem Abkommen mit Frankreich das Arbeiten von mehr als 40% der Arbeitszeit in Frankreich dazu führen, dass das Besteuerungsrecht für das gesamte Erwerbseinkommen nach Frankreich verlagert wird, nicht nur für die Homeoffice-Tage. Die Abkommen mit Deutschland und Italien weisen ähnliche Schwellenwerte auf.
Wenn Ihr Arbeitgeber hybrides Arbeiten anbietet, prüfen Sie die Homeoffice-Limiten in Ihrem bilateralen Abkommen, bevor Sie Ihr Arbeitsverhalten ändern. Eine scheinbar kleine Änderung der Präsenztage kann eine vollständige Neubeurteilung des Steuerstatus in beiden Ländern auslösen. Dies ist keine Entscheidung, die man auf eigene Faust treffen sollte.
Wenn der Grenzgängerstatus verloren geht, kann die Person für Steuerzwecke wie eine in der Schweiz ansässige Person behandelt werden, was weltweite Einkommens- und Vermögenssteuerpflichten auslöst. Dies ist eine andere und meist teurere Steuersituation, weshalb Vorsorge und Dokumentation wichtig sind.