Was sich ab 2026 geändert hat

Die Schweiz erlaubt nun das nachträgliche Schliessen bestimmter Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe. Der erste praktische Nutzen ergibt sich im Steuerjahr 2026 für eine verpasste oder unvollständige Einzahlung aus dem Jahr 2025. Lücken vor 2025 können über dieses neue Fenster nicht geschlossen werden.

Das BSV beschreibt ein rückwärtsgerichtetes Zeitfenster von bis zu zehn Jahren, welches jedoch erst mit dem Beitragsjahr 2025 beginnt. Das bedeutet, dass die Regelung im Laufe der Zeit wächst: Im Jahr 2026 kann nur das Jahr 2025 nachgeholt werden, während in späteren Jahren weitere verpasste Jahre hinzukommen können.

Dies ist unabhängig von der normalen jährlichen Höchstgrenze, die im Leitfaden zum Säule-3a-Maximalbeitrag 2026 erklärt wird. Betrachten Sie die neue Regelung als eine kontrollierte Möglichkeit, ein verpasstes Beitragsjahr nachzuholen, und nicht als ein unbegrenztes zusätzliches Sparkonto.

Berechtigungsprüfung für Expats

Die wichtigste Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Schweizer Erwerbseinkommen. Für eine nachträgliche 3a-Einzahlung muss die Person sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im nachzuholenden Beitragsjahr für die Säule 3a berechtigt gewesen sein. Nur in der Schweiz gelebt zu haben, reicht nicht aus.

Der ordentliche Beitrag für das laufende Jahr muss vollständig eingezahlt sein, bevor der verpasste Betrag hinzugefügt werden kann. Der zusätzliche Einkauf für ein verpasstes Jahr ist auf den "kleinen" Maximalbeitrag beschränkt, beispielsweise CHF 7'258 im Jahr 2026. Dieser Punkt ist für Selbstständigerwerbende wichtig, da der ordentliche Jahresbeitrag höher sein kann als diese Limite.

Grenzüberschreitende und mobile Lebensläufe erfordern Sorgfalt. Wer in der Schweiz arbeitet und der Schweizer Sozialversicherung untersteht, kann berechtigt sein, aber der Anbieter und das Steueramt benötigen dennoch klare Nachweise über Einkommen, Jahr, Limite und die Zahlungsbestätigung.

Wie der Steuerabzug funktioniert

Die nachträgliche Einzahlung ist in dem Jahr abziehbar, in dem sie getätigt wird, genau wie der ordentliche 3a-Beitrag. Das bedeutet nicht, dass das alte Steuerjahr einfach neu aufgerollt wird. Die praktische Frage ist, wie die Steuererklärung des Einkaufsjahres, die Quellensteuerkorrektur oder die nachträgliche ordentliche Veranlagung die Bescheinigung ausweisen soll.

Der steuerliche Wert hängt von den gleichen Faktoren ab wie jeder 3a-Abzug: Kanton, Gemeinde, Einkommenshöhe, Zivilstand, Kirchensteuerpflicht und Quellensteuersituation. Nutzen Sie die Säule-3a-Steuerersparnis nach Kanton Beispielen oder den Säule-3a-Steuerrechner nur als Orientierungshilfe, bevor Sie die offizielle Software prüfen.

Das Kreisschreiben des ESTV ist wichtig, da es die steuerliche Behandlung und die Prüfungslogik hinter den neuen Einkäufen erklärt. Bewahren Sie die Bescheinigung des Anbieters, den Nachweis des Beitrags für das laufende Jahr und Notizen darüber auf, auf welches verpasste Jahr sich der Einkauf bezieht.

Wann sich das Nachholen eventuell nicht lohnt

Eine nachträgliche Einzahlung kann attraktiv sein, fliesst aber dennoch in die gebundene Vorsorge. Wenn Sie die Schweiz bald verlassen könnten, vergleichen Sie den Abzug mit der Sperrfrist, den Produktgebühren, der Bezugssteuer und der möglichen steuerlichen Behandlung im nächsten Wohnsitzland.

Bei kurzen Aufenthalten lautet die sicherere Frage nicht «Kann ich mehr abziehen?», sondern «Kann ich dieses Geld problemlos blockieren und kenne ich den Wegzugsprozess?» Beginnen Sie mit dem Säule-3a-Leitfaden für Kurzzeit-Expats und dem Leitfaden zum Säule-3a-Bezug bei Wegzug aus der Schweiz.

Vermeiden Sie es auch, sich durch die neue Regelung zum Kauf eines Produkts drängen zu lassen, das Sie sonst nicht wählen würden. Ein flexibles Konto, eine Wertschriftenlösung und ein Versicherungsvertrag können alle im Rahmen der Säule 3a geführt werden, aber ihre Kosten und Ausstiegsregeln sind sehr unterschiedlich.