Warum Kantonsbeispiele wichtig sind
Ein Beitrag an die Säule 3a senkt das steuerbare Einkommen, aber der Wert dieses Abzugs ist nicht für alle Einwohner gleich. Die Schweizer Einkommenssteuer setzt sich aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zusammen. Daher ist eine Person in Zürich nicht automatisch mit einer Person in Zug, Genf, der Waadt, Basel-Stadt oder im Tessin vergleichbar.
Die offizielle Limite für Angestellte mit Pensionskasse beträgt 2026 CHF 7'258. Diese Limite gilt in der ganzen Schweiz, die geschätzte Steuerwirkung hängt jedoch vom Grenzsteuersatz ab, der auf die durch den Abzug verringerte Einkommensstufe angewendet wird.
Deshalb sind Kantonsbeispiele eine nützliche Orientierungshilfe. Sie sollten jedoch nicht als garantierte Ersparnis verstanden werden. Das genaue Ergebnis kann sich je nach Gemeinde, Zivilstand, Kindern, Kirchensteuer, steuerbarem Einkommen, Vermögen, weiteren Abzügen und der Frage, ob der Steuerpflichtige an der Quelle besteuert wird, ändern.
Sechs vereinfachte Kantonsbeispiele
Die folgenden Beispiele basieren auf einer klaren Vorgabe: einer Einzahlung von CHF 7'258 für Angestellte und vereinfachten Annahmen zum Grenzsteuersatz. Sie sind bewusst grob gehalten, da offizielle Rechner mehr persönliche Daten erfordern, als in einem allgemeinen Artikel sinnvoll angenommen werden kann.
Unter diesen Annahmen ergeben sich folgende grobe Schätzungen: CHF 1'742 in Zürich bei 24%, CHF 1'234 in Zug bei 17%, CHF 2'323 in Genf bei 32%, CHF 2'177 in der Waadt bei 30%, CHF 2'105 in Basel-Stadt bei 29% und CHF 1'960 im Tessin bei 27%.
Die richtige Lehre daraus ist nicht, dass ein Kanton immer mehr spart als ein anderer. Die richtige Erkenntnis ist, dass derselbe 3a-Abzug die oberste Stufe der individuellen Steuersituation beeinflusst. Ein höherer angenommener Grenzsteuersatz führt in diesem vereinfachten Modell zu einer höheren Schätzung.
So nutzen Sie den offiziellen Rechner
Für einen definitiven Entscheid sollten Sie den offiziellen ESTV-Rechner oder die entsprechende kantonale Software verwenden. Für eine erste Schätzung auf unserer Website nutzen Sie den Säule-3a-Steuerrechner und tragen Sie anschliessend Gemeinde, Zivilstand, Kinder, Einkommen, Vermögen, Kirchensteuerpflicht und den geplanten Säule-3a-Beitrag in die offizielle Software ein.
Die Hinweise des ESTV-Rechners weisen darauf hin, dass die Ergebnisse vereinfacht und unverbindlich sind. Die endgültige kantonale Steuerveranlagung kann abweichen, insbesondere wenn die persönliche Situation besondere Abzüge, Quellensteuerkorrekturen, eine unterjährige Ansässigkeit oder grenzüberschreitende Sachverhalte umfasst.
Dies ist für Expats besonders wichtig. Wer an der Quelle besteuert wird, benötigt unter Umständen eine Tarifkorrektur oder eine ordentliche Veranlagung, während eine Person, die die Schweiz verlässt, auch auf die zukünftige Bezugssteuer und die steuerliche Behandlung im nächsten Wohnsitzland achten muss.
Was vor Dezember zu tun ist
Erstens: Bestätigen Sie, dass Sie für die Säule 3a einzahlen dürfen und ob Sie der Gruppe mit Pensionskasse (Limite CHF 7'258) oder der Gruppe ohne Pensionskasse (20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288) angehören.
Zweitens: Vergleichen Sie die Steuerschätzung mit Ihrer Liquidität. Eine 3a-Einzahlung kann attraktiv sein, aber es handelt sich um blockiertes Vorsorgegeld. Halten Sie Notgroschen und kurzfristige Umzugskosten getrennt, bevor Sie Geld auf ein 3a-Konto überweisen.
Drittens: Bewahren Sie die Bescheinigung des Anbieters und die für Ihre Schätzung getroffenen Annahmen auf. Das macht die Steuererklärung, die Quellensteuerkorrektur oder ein späteres Beratungsgespräch viel einfacher.