Was der Vorbezug für Wohneigentum bedeutet

In der Schweiz ist das Geld der Säule 3a grundsätzlich bis zur Pensionierung, zum Todesfall, zur Invalidität, zum definitiven Wegzug oder zur Finanzierung einer Selbstständigkeit gesperrt. Es gibt jedoch eine fünfte zulässige Verwendung: den Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum, bekannt als Wohneigentumsförderung (WEF).

Diese Regelung erlaubt es Ihnen, Geld aus Ihren gebundenen Säule 3a-Konten zu entnehmen, um ein Haus zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Der Bezug kann auch zur Rückzahlung einer Hypothek oder zum Erwerb von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft verwendet werden.

Für Expats ist dies eine wichtige Option, da reines Vorsorgegeld in ein Instrument zur Eigenheimfinanzierung umgewandelt wird. Die steuerliche Behandlung, Rückzahlungsoptionen und Folgen für spätere Rentenbezüge sind jedoch komplex. Die Entscheidung sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

Regeln und Limiten

Wenn Sie Guthaben für Wohneigentum vorbeziehen, müssen Sie das gesamte Guthaben des betreffenden Kontos beziehen. Teilbezüge von einem einzelnen Konto sind nicht erlaubt. Deshalb ist es wichtig, mehrere Säule 3a-Konten zu führen – so können Sie wählen, welches Konto Sie auflösen möchten.

Nach einem Bezug von einem Konto können Sie die Option für dieselbe Anbieterbeziehung erst wieder nutzen, wenn fünf volle Kalenderjahre vergangen sind. Bei mehreren Konten läuft für jedes Konto eine eigene Fünfjahresfrist.

Der Antrag wird bei der Säule 3a-Stiftung oder dem Versicherungsträger eingereicht, nicht direkt beim Steueramt. Der Anbieter prüft Ihre Kaufunterlagen und stellt eine Steuerbescheinigung aus. Das Geld wird an den Verkäufer oder auf Ihr Bankkonto ausgezahlt.

Wenn Sie bereits einen Bezug von einem bestimmten Konto getätigt haben, müssen Sie fünf volle Kalenderjahre warten, bevor Sie es erneut verwenden können. Dieses Timing spielt eine Rolle, wenn Sie ein neues Haus kaufen, später renovieren oder umziehen möchten.

Steuerliche Folgen

Ein Bezug aus der Säule 3a wird als steuerbares Kapitaleinkommen behandelt, nicht als normales Erwerbseinkommen. Kapitalbezüge aus der Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, oft zu einem niedrigeren Satz als dem Grenzsteuersatz. Die genaue Steuer hängt vom Kanton, der Gemeinde, dem Bezugsbetrag, dem Zivilstand und der Konfession ab.

Wichtig ist, dass Bezüge bei der Steuerberechnung als Kapitalleistungen zählen. Wenn Sie in einem Jahr ein grosses Guthaben beziehen und gleichzeitig Lohn erhalten, gilt die gesonderte Kapitalsteuer weiterhin – die Steuerrechnung kann dennoch erheblich sein. Gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre können den effektiven Steuersatz senken.

Sie müssen den Bezug in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Anbieter stellt eine Steuerbescheinigung aus, die den Betrag ausweist. Bewahren Sie diese zusammen mit Hypotheken- und Kaufunterlagen auf.

Rückzahlung und Besonderheiten für Expats

Es ist Ihnen gestattet, vorbezogene Gelder zurückzuzahlen, dies ist jedoch völlig freiwillig. Rückzahlungen sind nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was sie aus rein steuerlicher Sicht weniger attraktiv macht als eine Neueinzahlung.

Nach einem Bezug bleiben Ihre künftigen Beiträge auf die ordentliche Jahresobergrenze beschränkt. Sie können nicht extra einzahlen, weil Sie zuvor Geld entnommen haben. Für die Beitragsregeln 2026 sei auf den Leitfaden zum Säule-3a-Maximalbeitrag verwiesen.

Für Expats, die später wegziehen wollen, bringt die Nutzung von Vorsorgegeldern für ein Eigenheim zusätzliche Komplexität. Wenn Sie ein Haus kaufen und später definitiv ausreisen, müssen Sie es möglicherweise verkaufen oder aus dem Ausland verwalten. Der Leitfaden zum Säule-3a-Bezug beim Wegzug erklärt die Szenarien.

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, klären Sie die Unterlagen und Bearbeitungsfristen Ihres Anbieters und ob dieser sich mit Ihrer Hypothekarbank abstimmt. Der Anbieter benötigt in der Regel eine Bestätigung des Notars oder Kaufvertrags, bevor er das Geld auszahlt.