Berufliche Abzüge

Berufsauslagen sind der erste Block von Abzügen, den jeder angestellte Expat prüfen sollte. Die pauschalen Berufskosten werden von den meisten Kantonen automatisch gewährt — in der Regel CHF 2'000 bis CHF 4'000 je nach Kanton — auch ohne Belege. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, können Sie den höheren Betrag mit Nachweisen geltend machen.

Pendelkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind abziehbar. Die Regeln variieren je nach Kanton, aber auf Bundesebene sind ÖV-Abos, Fahrradkosten und bei fehlendem ÖV-Anschluss Autokilometer zu einem festgelegten Satz abziehbar. Nutzen Sie ein GA für den Arbeitsweg, ist der geschäftliche Anteil abziehbar.

Verpflegungskosten sind teilweise abziehbar, wenn Sie aus beruflichen Gründen nicht zu Hause essen können. Der Bundesabzug beträgt in der Regel CHF 3'200 pro Jahr bei Vollzeit. Schichtarbeitende und Personen mit langen Pendelwegen können höhere Ansätze haben.

Weitere Berufsabzüge umfassen: beruflich bedingte Weiterbildungskosten, arbeitsbedingte Umzugskosten wenn der Umzug vom Arbeitgeber verlangt wurde, und Homeoffice-Kosten bei regelmässiger Arbeit von zu Hause mit eigenem Arbeitszimmer.

Versicherungs- und Gesundheitsabzüge

Kranken- und Unfallversicherungsprämien sind bis zu einem bundesweit festgelegten Höchstbetrag abziehbar, der je nach Kanton und Familiensituation steigt. Für eine alleinstehende Person ohne Kinder liegt der maximale Abzug auf Bundesebene bei rund CHF 1'700 pro Jahr für die Grundversicherung. Verheiratete und Familien haben höhere Höchstbeträge.

Der Abzug umfasst die obligatorische Grundversicherung (KVG), Spitalzusatzversicherungen und Unfallversicherungsprämien. Ebenfalls enthalten sind Beiträge an AHV, IV und EO.

Lebensversicherungsprämien sind nur bis zu einem separaten, niedrigeren Höchstbetrag abziehbar. Sparzinsen sind als Einkommen steuerbar, aber der Versicherungsprämienabzug ist davon unabhängig — es ist ein fixer Pauschalabzug vom steuerbaren Einkommen.

Für Expats ist der entscheidende Punkt: Die Abzüge wirken auf das gesamte steuerbare Einkommen. Wenn Sie an der Quelle besteuert werden und Ihr Einkommen die Schwelle für die obligatorische ordentliche Veranlagung überschreitet, werden diese Abzüge besonders wertvoll. Der Krankenkassen-Steuerabzug-Ratgeber erklärt die gesundheitsspezifischen Regeln im Detail.

Vorsorge- und Säule-3a-Abzüge

Säule-3a-Beiträge gehören zu den wirkungsvollsten Abzügen für angestellte Expats. Für 2026 beträgt der maximale Abzug CHF 7'258, wenn Sie über eine Pensionskasse versichert sind. Ohne Pensionskasse gilt die 20%-Regel vom Erwerbseinkommen, maximal CHF 36'288. Der Abzug reduziert das steuerbare Einkommen und senkt Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern gleichzeitig.

Freiwillige Einkäufe in die zweite Säule sind ebenfalls abziehbar. Sie können damit fehlende Beitragsjahre in Ihrer Pensionskasse nachkaufen. Der Abzug ist oft gross, aber das Geld ist bis zur Pensionierung oder einem zulässigen Bezugsereignis gesperrt.

Dieselben Abzugsregeln gelten unabhängig vom Kanton, aber der effektive Wert hängt vom Grenzsteuersatz ab. Der Säule-3a-Maximalbeitrag und der Säule-3a-Kantonsvergleich helfen bei der Schätzung.

Für Expats, die einen Wegzug aus der Schweiz erwägen: Säule-3a- und zweite-Säule-Abzüge sperren Ihr Geld. Der kurzfristige Steuervorteil muss gegen Bezugsregeln, Steuern und Sperrfristen abgewogen werden — siehe die Wegzug-Checkliste und den Säule-3a-Bezug bei Wegzug.

Selbstständige Expats ohne Pensionskasse können bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens für die Säule 3a abziehen — maximal CHF 36'288 im Jahr 2026. Die Beiträge sollten sorgfältig auf die Altersvorsorge- und Liquiditätspläne abgestimmt werden.

Familien- und Kinderabzüge

Kinderbetreuungskosten sind auf Bundesebene bis zu CHF 25'800 pro Kind und Jahr für Kinder unter 14 Jahren abziehbar. Dies umfasst Krippen-, Kita- und Hortkosten. Der Abzug erfordert Belege einer anerkannten Betreuungseinrichtung.

Ein Kinderabzug von CHF 6'800 pro Kind auf Bundesebene reduziert das steuerbare Einkommen unabhängig von tatsächlichen Kosten. Die meisten Kantone fügen eigene Kinderabzüge hinzu, wobei der kombinierte Betrag erheblich sein kann. Eltern mit geteiltem Sorgerecht sollten vereinbaren, wer den Abzug beansprucht.

Für verheiratete Paare gilt der Zweiverdienerabzug, wenn beide Ehepartner arbeiten. Der Bundesabzug beträgt 50% des tieferen Einkommens, maximal CHF 13'400. Dies kompensiert teilweise die Heiratsstrafe. Der Individualbesteuerungs-Ratgeber erklärt, wie sich dies in den kommenden Jahren ändert.

Bildungskosten für Kinder — einschliesslich Privatschulgebühren, Nachhilfe und Schulmaterial — sind in mehreren Kantonen abziehbar, jedoch nicht auf Bundesebene. Prüfen Sie die spezifischen Regeln Ihres Kantons.

Schulden, Spenden und weitere Abzüge

Schuldzinsen sind bis zur Höhe des steuerbaren Vermögensertrags plus CHF 50'000 abziehbar. Die häufigste Anwendung sind Hypothekarzinsen auf selbstbewohntes Wohneigentum. Der Eigenmietwert-Abschaffungs-Ratgeber erklärt, wie sich die Abziehbarkeit von Hypothekarzinsen nach 2029 ändert.

Spenden an steuerbefreite Schweizer Organisationen sind bis zu 20% des Nettoeinkommens abziehbar. Sowohl Geld- als auch Sachspenden zählen, Sie benötigen aber Belege von anerkannten Organisationen. Parteispenden sind auf Bundesebene innerhalb bestimmter Grenzen ebenfalls abziehbar.

Krankheits- und Zahnbehandlungskosten sind auf Bundesebene nicht abziehbar, aber mehrere Kantone erlauben Abzüge für hohe Gesundheitskosten, behinderungsbedingte Auslagen und verordnete Behandlungen ab einer bestimmten Schwelle. Bewahren Sie alle Belege auf und prüfen Sie die kantonalen Regeln.

Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Verwandte — einschliesslich Alimente und Kindesunterhalt — sind auf Bundesebene abziehbar. Finanzieren Sie Eltern oder Kinder im Ausland, können diese Zahlungen unter bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen ebenfalls gelten. Die Dokumentationsanforderungen sind streng.

Kantonale Spezialabzüge

Mehrere Kantone bieten Abzüge, die auf Bundesebene nicht verfügbar sind. Zürich erlaubt einen Pendlerabzug für ÖV ab einem bestimmten Schwellenwert. Genf hat grosszügige Kinderbetreuungs- und Familienabzüge. Zug gewährt eine bedeutende Steuergutschrift für hohe Abzüge. Basel-Stadt behandelt Renovationskosten bei Wohneigentum günstiger als andere Kantone.

Bei einem Kantonswechsel im Steuerjahr erklärt der Kantonswechsel-Ratgeber, wie Abzüge aufgeteilt und bei verschiedenen kantonalen Steuerämtern gemeldet werden.

Prüfen Sie immer auch Ihre spezifische Gemeinde — kommunale Steuersätze und lokale Abzüge können innerhalb desselben Kantons erheblich variieren. Der offizielle ESTV-Steuerrechner oder die Software Ihres kantonalen Steueramts ist das zuverlässigste Werkzeug für eine präzise Berechnung vor dem Einreichen der Steuererklärung.