Abzugsfähigkeit der Grundprämien nach Kanton
In der Schweiz sind die Prämien für die obligatorische Grundversicherung (OKP/KVG) steuerlich absetzbar. Der maximale Abzugsbetrag wird jedoch von jedem Kanton individuell festgelegt und nicht durch Bundesrecht geregelt. Das bedeutet, dass der abziehbare Betrag von Ihrem Wohnort abhängt.
Die üblichen kantonalen Höchstgrenzen liegen zwischen CHF 1'500 und CHF 3'500 pro erwachsene Person. Einige Kantone erlauben auch Abzüge für die Prämien von Kindern. Der genaue Betrag ist in den Wegleitungen zur kantonalen Steuererklärung oder in der Steuersoftware aufgeführt.
Wenn Sie quellenbesteuert sind, ist der Standardabzug für Krankenkassenprämien in der Regel bereits im Quellensteuertarif berücksichtigt. Falls Ihre tatsächlichen Prämien diesen Standardabzug übersteigen, müssen Sie möglicherweise eine Tarifkorrektur beantragen oder zur ordentlichen Veranlagung wechseln. Weitere Einzelheiten finden Sie im Leitfaden zur Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung.
Regeln für die Zusatzversicherungen
Prämien für Krankenzusatzversicherungen (z. B. für Zahnbehandlungen, private Spitalabteilungen oder Alternativmedizin) sind ebenfalls absetzbar, fallen jedoch unter eine andere Kategorie. Der Gesamtabzug für alle Versicherungsprämien (Grundversicherung + Zusatzversicherung + Unfallversicherung + Lebensversicherung) ist auf eine kombinierte kantonale Obergrenze beschränkt.
Die meisten Kantone gewähren einen Pauschalabzug für Versicherungsprämien, der die Grundversicherung, Unfallversicherung und private Haftpflichtversicherung abdeckt. Zusatzversicherungsprämien, die über diese Pauschale hinausgehen, können oft als zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden, wobei entsprechende Belege erforderlich sind.
Prämien für Zusatzversicherungen: Prüfen Sie, ob Ihr Kanton eine Einzelaufstellung verlangt oder ob ein standardisierter Pauschalabzug möglich ist. Die offizielle Publikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten erläutert die kantonalen Unterschiede.
Was als Krankheitskosten gilt
Zusätzlich zu den Prämien können Sie selbst getragene Krankheitskosten abziehen, die durch Krankheit, Unfall, Invalidität oder Schwangerschaft entstehen. Dazu gehören Arztbesuche, Spitalaufenthalte, rezeptpflichtige Medikamente, Zahnbehandlungen, Psychotherapien und medizinisch verordnete Transporte.
Der Selbstbehalt beträgt auf Bundesebene 5% des Nettoeinkommens, zuzüglich allfälliger kantonaler Selbstbehalte. Nur Kosten, die diesen Selbstbehalt übersteigen, können geltend gemacht werden. Wenn Ihr Nettoeinkommen beispielsweise CHF 100'000 beträgt, sind die ersten CHF 5'000 an medizinischen Ausgaben nicht abzugsfähig.
Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Rezepte auf. Die Steuerbehörde kann Belege verlangen, insbesondere bei hohen Beträgen oder wiederkehrenden Behandlungen. Einige Kantone erlauben auch Abzüge für vorsorgliche Gesundheitsmassnahmen; prüfen Sie daher die Regeln an Ihrem Wohnort.
Deklaration in der Steuererklärung
Krankenkassenprämien werden in der Steuererklärung unter der Rubrik 'Versicherungsabzüge' eingetragen. Das genaue Feld hängt vom Formular Ihres Kantons ab, die meiste Steuersoftware führt Sie jedoch direkt zur richtigen Zeile.
Wenn Sie das ICTax-Portal der ESTV oder das E-Filing-System Ihres Kantons nutzen, ist der Prämienabzug meist mit einem Standardbetrag vorausgefüllt. Passen Sie diesen an Ihre tatsächlich bezahlten Prämien an, falls diese den Standardwert übersteigen.
Für Expats sind die wichtigsten Dokumente: die jährliche Prämienbescheinigung Ihrer Krankenkasse, Belege für Zusatzversicherungen und eine Aufstellung der nicht erstatteten Krankheitskosten. Bewahren Sie diese Unterlagen auf, falls eine Überprüfung stattfindet. Der Leitfaden zu den Steuerdokumenten für die Schweizer Steuererklärung bietet eine umfassendere Checkliste zur Vorbereitung.
Wenn Sie quellenbesteuert sind, beachten Sie bitte, dass Sie Abzüge im Regelfall nicht direkt geltend machen können. Sie müssen eine Tarifkorrektur beantragen oder eine ordentliche Steuererklärung einreichen, um von Prämienabzügen zu profitieren, die über die Pauschale der Quellensteuer hinausgehen.