Was KVG/LAMal ist und warum es ab dem ersten Tag zählt

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) — Grundversicherung genannt — ist für jede Person obligatorisch, die in der Schweiz wohnt. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG/LAMal).

Anders als in vielen anderen Ländern schliessen Sie die Schweizer Grundversicherung individuell bei einem privaten Anbieter ab — nicht über den Arbeitgeber oder den Staat. Es gibt über 50 zugelassene Krankenkassen. Jede Kasse muss jeden Antragsteller aufnehmen — sie darf Sie weder ablehnen, aufgrund Ihrer Gesundheit höher einstufen noch Vorerkrankungen vom Grundversicherungsschutz ausschliessen.

Der Leistungskatalog ist bundesrechtlich standardisiert. Jede Grundversicherung deckt denselben Katalog: ambulante Arztbesuche, Spitalaufenthalte auf der allgemeinen Abteilung Ihres Kantons, verschreibungspflichtige Medikamente, Mutterschaftsleistungen, Physiotherapie, Notfallbehandlung im Ausland in beschränktem Umfang und bestimmte Präventionsmassnahmen. Keine Krankenkasse bietet mehr oder weniger Grundversicherungsschutz — nur die Prämie, die Servicequalität und die Zusatzprodukte unterscheiden sich.

Die 3-Monats-Frist: Wann die Uhr startet und was bei Fristversäumnis passiert

Sobald Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde als Schweizer Einwohner anmelden, beginnt die dreimonatige Frist. Sie müssen innert 90 Tagen nach dem offiziellen Wohnsitzbeginn eine Grundversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsdeckung wird dann auf Ihr Anmeldedatum zurückdatiert — Sie schulden Prämien ab dem Tag, an dem Sie Einwohner wurden, nicht erst ab Vertragsunterzeichnung.

Ein Fristversäumnis verhindert den Versicherungsabschluss nicht — die Kassen dürfen den Abschluss nicht verweigern —, aber die kantonale Behörde kann Sie einer Kasse zuweisen und einen Prämienzuschlag von bis zu 50% für die Dauer der Nichtversicherung verhängen. Sie schulden zudem alle rückständigen Prämien ab Ihrem Wohnsitzbeginn.

Für Neugeborene beträgt die Anmeldefrist drei Monate ab Geburt. Bei einem Kantonswechsel behalten Sie Ihre Krankenkasse, aber die Prämie wird an den neuen Kantonstarif angepasst, und Sie haben in der Regel ein kurzes Zeitfenster für einen Modellwechsel innerhalb derselben Kasse.

Für Grenzgänger und entsandte Arbeitnehmer gelten andere Regeln. EU/EFTA-Grenzgänger, die in ihrem Wohnsitzland versichert sind, benötigen meist keine Schweizer Grundversicherung, müssen jedoch eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführen. Unser Ratgeber für Grenzgänger-Steuern behandelt verwandte Versicherungs- und Steuerthemen.

Franchise, Selbstbehalt und alternative Versicherungsmodelle: Wie Ihre Wahl die Prämie verändert

Die Prämie wird nicht nur von der Kasse festgelegt — Ihre eigenen Entscheidungen verändern sie erheblich. Der grösste Hebel ist die jährliche Franchise.

Erwachsene können eine Franchise von CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 pro Jahr wählen. Eine tiefere Franchise bedeutet eine höhere Monatsprämie und umgekehrt. Faustregel: Bei vielen erwarteten Arztbesuchen hält die CHF-300-Franchise Ihre Selbstkosten früh im Jahr gedeckelt. Bei guter Gesundheit und seltenen Arztbesuchen spart eine Franchise von CHF 2'500 monatlich CHF 80 bis 160 an Prämie.

Oberhalb der Franchise zahlen Sie 10% Selbstbehalt auf jede Arztrechnung, begrenzt auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (CHF 350 für Kinder). Die maximale Kostenbeteiligung — Franchise plus Selbstbehalt — beträgt CHF 3'200 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Darüber hinaus übernimmt die Kasse 100%.

Alternative Versicherungsmodelle senken die Prämien weiter. Ein Hausarztmodell verlangt, dass Sie stets zuerst Ihren registrierten Hausarzt konsultieren, und spart 10 bis 15 Prozent Prämie. Ein Telemedizinmodell (Telmed) erfordert eine telefonische Beratung vor jedem Facharztbesuch, mit ähnlicher Ersparnis. Ein HMO-Modell verlangt die gesamte Betreuung über eine bestimmte Gruppenpraxis. Diese Einschränkungen sind für die meisten gesunden Erwachsenen akzeptabel, sollten aber für Familien oder Personen mit laufenden Behandlungen sorgfältig geprüft werden.

Das offizielle Prämienvergleichstool auf priminfo.admin.ch ermöglicht einen direkten Vergleich aller Krankenkassen für Ihren spezifischen Kanton, Ihr Alter, Ihre Franchise und Ihre Modellkombination.

Prämien 2026: Was Sie je nach Kanton, Alter und Deckungsstufe erwarten können

Die Prämien in der Schweiz variieren stark nach Kanton. 2026 zahlt ein Erwachsener ab 26 Jahren mit CHF-300-Franchise und Standardmodell je nach Kanton und Kasse etwa CHF 340 bis 550 pro Monat. Genf (GE) und Basel-Stadt (BS) zählen durchwegs zu den teuersten Kantonen. Ländliche Kantone wie Appenzell Innerrhoden (AI) und Uri (UR) sind tendenziell am günstigsten.

Die Prämien für Kinder sind deutlich tiefer: etwa CHF 80 bis 140 pro Monat bei Franchise CHF 0 (Kinder haben standardmässig keine Mindestfranchise), je nach Kanton. Junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren zahlen in den meisten Kantonen einen reduzierten Erwachsenentarif.

Die Prämien sind nicht einkommensabhängig. Ein CEO und ein Student im selben Kanton mit derselben Kasse, Franchise und Modell zahlen exakt dieselbe Prämie. Dies ist ein zentraler Unterschied zu steuerfinanzierten Gesundheitssystemen und der Grund dafür, dass die Schweiz ein Prämienverbilligungssystem hat.

Die Prämien steigen in der Regel jeden Herbst für das folgende Kalenderjahr. Die Kassen geben die neuen Tarife bis Oktober bekannt, und Sie haben bis zum 30. November Zeit, die obligatorische Krankenpflege für das nächste Jahr zu wechseln. Der Wechsel ist einfach: Die neue Kasse kündigt die alte Police für Sie.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV): Wer Anspruch hat und wie Sie diese beantragen

Da die Prämien nicht an das Einkommen gebunden sind, gewähren die Kantone einkommensabhängige Prämienverbilligungen — individuelle Prämienverbilligung (IPV) genannt.

Die Anspruchsgrenzen und die Höhe der Unterstützung variieren je nach Kanton. In den meisten Kantonen hat ein Haushalt Anspruch auf Unterstützung, wenn die Krankenkassenprämien 8 bis 12% des steuerbaren Einkommens übersteigen. Einige Kantone wie Waadt und Tessin bieten grosszügige Verbilligungen. Andere haben strengere Schwellenwerte. Die Verbilligung wird in der Regel direkt an die Kasse ausbezahlt und reduziert Ihre Monatsrechnung.

Sie müssen die Verbilligung bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse beantragen — sie erfolgt nicht automatisch. Die Anträge werden in der Regel mit der Steuererklärung oder über ein separates kantonales Formular eingereicht. Wer die Antragsfrist verpasst, verliert den Anspruch für das betreffende Jahr, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt waren.

Rentner mit tiefem Einkommen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, erhalten die Prämienverbilligung automatisch und benötigen keinen separaten Antrag. Dasselbe gilt in vielen Kantonen für Bezüger von Taggeld der Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung.

Zusatzversicherung (VVG): Zahnbehandlung, Privatabteilung und was optional ist

Die Spital- und ambulante Zusatzversicherung untersteht einem eigenen Gesetz — dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG/LCA). Anders als bei der Grundversicherung ist die Zusatzversicherung nicht obligatorisch, die Kassen können Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, und die Prämien sind risikobasiert statt gemeinschaftlich.

Die häufigsten Zusatzprodukte sind: halbprivate oder private Spitalabteilung (ermöglicht Zweibett- oder Einzelzimmer und freie Arztwahl), Zahnversicherung (mit üblichen Jahresmaxima von CHF 2'000 bis 5'000) und Komplementärmedizin (Akupunktur, Osteopathie und traditionelle chinesische Medizin über die Grundversicherung hinaus).

Für die meisten gesunden Expats ist die Zusatzversicherung bei Ankunft nicht dringend. Richten Sie zunächst die Grundversicherung innert der 3-Monats-Frist ein. Die Zusatzversicherung kann später hinzugefügt werden, aber die Kasse kann einen Gesundheitsfragebogen verlangen und Ausschlüsse verfügen oder den Antrag ablehnen. Einige Expats wählen eine internationale Krankenversicherung, die den schweizerischen Pflichtschutz mit internationalem Privatschutz kombiniert — konsultieren Sie einen spezialisierten Broker für grenzüberschreitende Eignung.

Ein Sonderfall ist die Unfalldeckung. Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Schweizer Arbeitgeber arbeiten, deckt die betriebliche Unfallversicherung (UVG) sowohl Berufs- als auch Nichtberufsunfälle, und Sie können den Unfallzusatz in Ihrer Grundversicherung abwählen — das reduziert Ihre Prämie um etwa 7%. Arbeiten Sie weniger Stunden, müssen Sie den Unfallzusatz in der Grundversicherung behalten.

Wie Krankenkassenprämien mit Ihren Schweizer Steuern interagieren

Grundversicherungsprämien, Zusatzversicherungsprämien und Unfallversicherungsprämien sind alle teilweise vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Abzugsobergrenze variiert je nach Kanton und umfasst Prämien, Sparzinsen und bestimmte andere persönliche Abzüge zusammen.

Für eine ausführliche Erklärung der Abzugsgrenzen, kantonalen Unterschiede, was als Krankheitskosten zählt und wie Sie die Abzüge in Ihrer Steuererklärung geltend machen, lesen Sie unseren Ratgeber zum Krankenkassen-Steuerabzug. Der Abzug kann besonders wertvoll für Expats sein, die von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung wechseln.

Bei Familien sind die Prämien jedes Kindes separat abziehbar, und die Gesamtabzugsobergrenze erhöht sich mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Die genauen Beträge werden jährlich in den kantonalen Steuerbüchern und von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht.

Praktische Schritte für Expats bei der Ankunft in der Schweiz

Schritt eins: Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde an und erhalten Sie Ihre Aufenthaltsbestätigung. Die dreimonatige Versicherungsfrist beginnt ab diesem Datum.

Schritt zwei: Besuchen Sie innert der ersten zwei Wochen priminfo.admin.ch und nutzen Sie den Prämienrechner für Ihren Kanton, Ihr Alter und Ihre gewünschte Franchise. Vergleichen Sie mindestens fünf Kassen für dieselbe Deckungsstufe.

Schritt drei: Wählen Sie ein alternatives Versicherungsmodell, wenn die Prämienersparnis attraktiv ist und Sie mit der Einschränkung einverstanden sind. Für die meisten Neuankömmlinge bietet ein Telemedizinmodell einen guten Kompromiss zwischen Ersparnis und Flexibilität.

Schritt vier: Beantragen Sie die Versicherung online oder telefonisch. Halten Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung oder Anmeldebestätigung und Ihre AHV-Nummer bereit. Die meisten Kassen bieten englischsprachigen Service an, einige jedoch nur auf Deutsch, Französisch oder Italienisch.

Schritt fünf: Prüfen Sie innert drei bis sechs Monaten nach Ankunft, ob eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlung oder Privatabteilung für Ihre Situation sinnvoll ist. Lassen Sie sich von einem Broker nicht zu Zusatzprodukten drängen, bevor Ihre Grundversicherung geregelt ist.

Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, endet die Grundversicherung mit Ihrer Abmeldung. Benachrichtigen Sie Ihre Kasse und Ihre kantonale Ausgleichskasse schriftlich. Unsere Wegzug-Checkliste deckt den gesamten Abreiseablauf ab, einschliesslich Versicherung, Steuern und Vorsorge.