US-Steuerpflichten bei Wohnsitz in der Schweiz
Die USA besteuern ihre Bürger und Green-Card-Inhaber auf dem weltweiten Einkommen, unabhängig vom Wohnort. Sie müssen jedes Jahr eine US-Bundessteuererklärung (Form 1040) einreichen und darin Ihren hiesigen Lohn, Kapitalerträge und sonstige Einkünfte angeben.
Auch der Schweizer Fiskus verlangt eine Deklaration des weltweiten Einkommens, sobald Sie hier wohnhaft sind. Daraus ergibt sich jährlich eine doppelte Pflicht: eine US-Erklärung und eine Schweizer Steuererklärung.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können Sie entweder den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen (FEIE) nutzen – für 2026 bis USD 132'900 – oder die ausländische Steuergutschrift (FTC), die gezahlte Schweizer Steuern direkt anrechnet. Viele kombinieren beide Strategien.
FATCA-Meldepflichten
FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) verlangt von US-Personen die Meldung ausländischer Finanzkonten auf Formular 8938 bei Überschreiten bestimmter Schwellen. Für einen hier ansässigen US-Bürger liegt die Grenze bei USD 200'000 an spezifizierten ausländischen Finanzwerten am Jahresende (USD 300'000 während des Jahres) bei gemeinsamer Veranlagung, bzw. USD 50'000 (75'000) für Alleinstehende.
Zusätzlich muss die FBAR (FinCEN Form 114) eingereicht werden, sobald der Gesamtwert aller ausländischen Konten zu irgendeinem Zeitpunkt USD 10'000 übersteigt. Die FBAR wird separat über das BSA-E-Filing-System übermittelt.
Die meisten hiesigen Banken und Finanzinstitute sind FATCA-konform und melden Ihre Konten über die Eidgenössische Steuerverwaltung an den IRS. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank Ihren US-Status kennt und die korrekten Dokumente (Formular W-9 oder FATCA-Selbstdeklaration) vorliegen.
PFIC-Regeln und Schweizer Fonds
Eine Passive Foreign Investment Company (PFIC) ist jede nicht-US-amerikanische Einheit mit mindestens 75% passivem Einkommen oder 50% passiven Vermögenswerten. Viele hiesige Anlagefonds – inklusive Säule 3a-Wertpapierfonds, ETFs und kollektive Kapitalanlagen – fallen unter diese Definition.
Die PFIC-Besteuerung nach US-Recht ist strafend: Gewinne werden zum höchsten Grenzsteuersatz zuzüglich Zinsen besteuert, nicht zu den üblichen Kapitalgewinnsätzen. Zudem ist das Ausfüllen des Formulars 8621 bekanntermassen komplex und zeitaufwendig.
Falls Sie Schweizer Fonds besitzen, prüfen Sie, ob eine QEF-Wahl (Qualified Electing Fund) möglich ist, die die Strafsteuer abmildert. Viele US-Expats meiden hier domizilierte Fonds ganz und setzen stattdessen auf US-ETFs und Einzelaktien. Konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen grenzüberschreitenden Steuerberater.
Das Doppelbesteuerungsabkommen USA-Schweiz und die Doppelbesteuerung
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und der Schweiz regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommen, Kapitalgewinnen, Renten und ähnlichen Zahlungen. Demnach kann Einkommen aus hiesigen Quellen hier besteuert werden, während die USA eine ausländische Steuergutschrift für gezahlte Schweizer Steuern gewähren.
Das Abkommen sieht zudem reduzierte Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor. Die Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden aus hiesigen Quellen können Ansässige teilweise oder ganz über die Steuererklärung zurückfordern. Hinterlegen Sie bei Ihrer Bank die korrekten Formulare (W-9 oder FATCA-Selbstdeklaration).
Die Verrechnungssteuer von 35% auf Dividenden und Zinsen aus Schweizer Quellen kann über die Steuererklärung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Der DA-1-Leitfaden für ausländische Quellensteuern erklärt den Ablauf. Mehr zur Abkommenslandschaft finden Sie im Leitfaden zu Doppelbesteuerungsabkommen.
Schweizer Säule 3a für US-Bürger: die dreifache Steuerfalle
Säule 3a-Konten sind für US-Bürger eine besondere Herausforderung. Sie bieten zwar hiesige Steuerabzüge und Altersvorsorge, investieren aber oft in hier domizilierte Fonds, die vom IRS als PFICs eingestuft werden.
Daraus entsteht ein dreifaches Problem: Erstens unterliegen alle Gewinne innerhalb des 3a-Kontos den strafenden PFIC-Regeln. Zweitens sind die Beiträge in der US-Erklärung nicht abzugsfähig (der Schweizer Steuerabzug senkt zwar Ihr hiesiges steuerbares Einkommen, aber FEIE oder FTC verhindern die Doppelbesteuerung auf US-Seite). Drittens kann das Geld bei Bezug sowohl hier (Kapitalbezugssteuer) als auch in den USA (als Einkommen oder PFIC-Ausschüttung) besteuert werden.
Manche US-Expats verzichten daher ganz auf die Säule 3a. Andere beschränken sich auf bankbasierte 3a-Konten ohne Schweizer Fonds oder deckeln ihre Einzahlungen auf den Betrag, bei dem der hiesige Steuervorteil den US-Deklarationsaufwand noch überwiegt. Eine Universallösung gibt es nicht.
Prüfen Sie vor der Eröffnung eines 3a-Kontos die Anlageoptionen des Anbieters. Fragen Sie, ob US-ETFs oder Einzelaktien statt Schweizer Fonds möglich sind. Der Leitfaden zur Deklaration von Auslandsvermögen zeigt, wie das 3a-Konto in Ihre gesamte Vermögensdeklaration passt. Eine professionelle Beratung durch einen US-Schweizer Steuerspezialisten wird dringend empfohlen.