Was DA-1 lösen soll
Ausländische Dividenden fliessen oft erst zu, nachdem im Quellenland bereits Steuern einbehalten wurden. Eine in der Schweiz ansässige Person muss dieses Einkommen und Vermögen dennoch in der Schweiz deklarieren. Das Formular DA-1 wird üblicherweise im Prozess zur Anrechnung anrechenbarer ausländischer Quellensteuern verwendet.
Dies ist ein anderes Thema als die Schweizer Verrechnungssteuer. Die Schweizer 35%-Regel gilt für bestimmte Erträge aus Schweizer Quellen. Bei DA-1 geht es um ausländische Steuern, die einbehalten werden, bevor das Geld Ihr Schweizer Steuerdossier erreicht.
Der praktische Punkt ist einfach: Wenn Ihr Portfolio ausländische Wertschriften mit Dividendenausschüttungen enthält, sollten Sie den Steuerpfad von Anfang an dokumentieren. Wenn Sie warten, bis die Steuererklärung fällig ist, wird das DA-1-Verfahren viel schwieriger.
Warum der Brokerbeleg wichtig ist
Das Steueramt oder die Steuersoftware benötigt mehr als nur einen Screenshot Ihres Portfolios. Sie benötigen Bestände per Jahresende, Dividendeneinkünfte, Quellensteuern des Herkunftslandes, Währungsdaten und Valorennummern beziehungsweise ISINs, die bei Bedarf mit den offiziellen Steuerwerten abgeglichen werden können.
ICTax ist nützlich, da die Schweizer Steuererklärung oft Informationen auf Wertschriftenebene erfordert und nicht nur eine Portfolio-Gesamtsumme. Ein Broker, der saubere Belege exportiert, kann Zeit sparen, selbst wenn seine Handelsgebühren nicht die niedrigsten sind.
Wenn der Brokerbericht die Quellensteuer verschweigt, Währungen vermischt oder nur monatliche Geldbewegungen ausweist, können Sie die Steuererklärung zwar immer noch einreichen, aber der administrative Aufwand verlagert sich auf Sie oder Ihren Berater.
Ein sicherer DA-1-Ablauf
Erstens: Trennen Sie die Quellensteuern aus Schweizer Quellen von denjenigen aus ausländischen Quellen. Zweitens: Listen Sie jede ausländische Dividende nach Land, Wertschrift, Bruttoertrag, einbehaltener Steuer und Brokerbeleg auf.
Drittens: Prüfen Sie, ob das Doppelbesteuerungsabkommen und das Schweizer Deklarationsverfahren eine Steueranrechnung oder Rückerstattung zulassen. Gehen Sie nicht davon aus, dass die gesamte ausländische Quellensteuer immer zurückgefordert werden kann. Die Regeln des Quellenlandes und die Abkommensgrenzen können das Ergebnis beeinflussen.
Viertens: Bewahren Sie die eingereichten Formulare zusammen mit den Brokerbelegen auf. Wenn Sie den Broker wechseln, die Schweiz verlassen oder später eine Rückfrage des Steueramts erhalten, ist der Verlauf nachvollziehbar.
Bei kleinen Portfolios kann der Nutzen von DA-1 bescheiden sein. Bei grösseren Dividendenportfolios kann eine mangelhafte Dokumentation jedoch teuer werden, insbesondere wenn mehrere Länder und Währungen im Spiel sind.