ETF-Grundlagen für Schweizer Einwohner
Ein ETF ist ein Fonds, der wie eine Aktie an einer Börse gehandelt wird. Er hält einen Korb von Vermögenswerten und bildet in der Regel einen Index wie den S&P 500, den MSCI World oder den SPI ab. Für Einwohner der Schweiz sind ETFs ein beliebtes Anlageinstrument, da sie breite Diversifikation mit tiefen Kosten und Transparenz verbinden.
Aus steuerlicher Sicht der Schweiz liegt der wesentliche Unterschied zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs. Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden oder Zinsen aus, die Sie als steuerbares Einkommen deklarieren müssen. Ein thesaurierender ETF reinvestiert die Erträge innerhalb des Fonds, aber die Schweiz besteuert das reinvestierte Einkommen dennoch so, als ob es ausgeschüttet worden wäre, unter Verwendung der jährlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten ICTax-Werte.
Das bedeutet, dass Sie die Schweizer Einkommenssteuer nicht einfach dadurch vermeiden können, dass Sie thesaurierende ETFs wählen. Sie müssen das steuerbare Einkommen laut ICTax für jeden Fonds nachschlagen und in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies ist einer der häufigsten Fehler von neuen ETF-Anlegern in der Schweiz.
Schweizer Steuerbehandlung von ETFs
ETF-Erträge, ob ausgeschüttet oder thesauriert, werden als ordentliches Einkommen zu Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Kapitalgewinne aus ETF-Anteilen, die als privates Vermögen gehalten werden, sind in der Schweiz im Allgemeinen steuerfrei, vorausgesetzt, Sie werden nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft. Diese Behandlung ist eines der attraktivsten Merkmale der Schweiz für Privatanleger.
Die Regelung zur Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen hat jedoch Grenzen. Wenn Sie häufig handeln, Fremdkapital einsetzen, grosse Positionen halten oder das Steueramt feststellt, dass Sie eine geschäftsähnliche Aktivität ausüben, können Kapitalgewinne als steuerbares Erwerbseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit umklassifiziert werden. Diese Kriterien werden von Fall zu Fall geprüft.
ETF-Anteile sind Teil Ihres steuerbaren Vermögens und müssen zum Marktwert am Jahresende gemeldet werden. Der Steuerwert ist in der Regel der letzte verfügbare Kurs am 31. Dezember. Bewahren Sie den jährlichen Steuerauszug Ihres Brokers auf, da er die Werte enthält, die Sie sowohl für die Einkommens- als auch für die Vermögensdeklaration benötigen.
Die DA-1-Behandlung kommt zur Anwendung, wenn der ETF ausländische Wertschriften hält und an der Quelle ausländische Quellensteuer abgezogen wird. Der DA-1-Leitfaden erklärt, wie Sie die Rückerstattung oder Anrechnung dieser ausländischen Steuern beantragen können.
Wahl des Brokers für das ETF-Investieren
Ein in der Schweiz ansässiger ETF-Anleger benötigt einen Broker, der einen brauchbaren Schweizer Steuerauszug liefert. Der Jahresausweis sollte die Portfoliowerte zum Jahresende in CHF, die ausgeschütteten Erträge, die ICTax-Referenznummern und die Details zur ausländischen Quellensteuer ausweisen. Ohne diesen Ausweis wird das Ausfüllen der Schweizer Steuererklärung deutlich schwieriger.
Schweizer Broker wie Swissquote bieten konforme Schweizer Steuerreports an, aber die Gebühren können höher sein. Internationale Broker wie Interactive Brokers bieten zwar oft tiefere Transaktionskosten, erfordern jedoch mehr Aufwand bei der Aufbereitung und Umrechnung der steuerlich relevanten Daten.
Für einen detaillierten Vergleich lesen Sie den Leitfaden Schweizer Broker vs. internationaler Broker. Siehe auch den Leitfaden zum Brokerkonto für den Onboarding-Ablauf beim Broker und die erforderlichen Steuerunterlagen.
ETF-Strategie für Expats
Expats müssen beim Thema ETFs anders denken als Menschen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbringen. Die drei Fragen, die man sich zuerst stellen muss, sind: Wie lange werden Sie in der Schweiz bleiben, in welcher Währung werden Sie das Geld letztlich ausgeben und wie sehen die Steuerregeln in Ihrem voraussichtlichen nächsten Wohnsitzland aus.
Wenn Sie die Schweiz voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren wieder verlassen, legen Sie Priorität auf tiefe Kosten, breite Diversifikation und die Ausrichtung der Währung auf Ihre zukünftigen Ausgaben. Ein ETF mit CHF-Währungsabsicherung ist in der Schweiz praktisch, bringt Ihnen aber wenig, wenn Ihr nächster Wohnsitz in der Eurozone oder in den USA liegt.
Bedenken Sie auch, dass die Schweiz private Kapitalgewinne nicht besteuert, viele andere Länder jedoch schon. Wenn Sie ETFs mit grossen Buchgewinnen halten und die Schweiz verlassen, besteuert das nächste Wohnsitzland diese Gewinne möglicherweise beim Verkauf nach Ihrem Umzug. Die Planung des Timings von ETF-Käufen und -Verkäufen rund um einen Umzug ist ein legitimer Bestandteil des steuerbewussten Investierens.
Eine Diskussion zum Währungsrisiko finden Sie im Leitfaden zum Währungsrisiko für Expats. Bezüglich Kosten erklärt der Leitfaden zu Vermögensverwaltungsgebühren, wie man die Gesamtkosten vergleicht.