Funktionsweise des SARON: So wird der Schweizer Referenzzins berechnet

Nach der weltweiten Einstellung des LIBOR stellte der Schweizer Finanzmarkt Geldmarkthypotheken auf den SARON (Swiss Average Rate Overnight) um. Der von der SIX Swiss Exchange ermittelte SARON ist ein transparenter, geldmarktbasierter Referenzzinssatz, der auf tatsächlichen Tagesgeld-Repogeschäften zwischen Schweizer Finanzinstituten basiert.

Im Gegensatz zu einer Festhypothek, bei der der Zinssatz für 5, 10 oder 15 Jahre festgeschrieben ist, passt sich eine SARON-Hypothek dynamisch der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an. Wenn die SNB ihren Leitzins ändert, reagiert der SARON nahezu umgehend.

Der effektive Zinssatz einer SARON-Hypothek berechnet sich wie folgt: Effektiver Zinssatz = Komprimierter SARON + Banken-Marge. Während die Marge der Bank (oft zwischen 0,50 % und 0,95 %) für die gesamte Vertragsdauer (meist 3 bis 5 Jahre) fixiert ist, wird der SARON-Zinsanteil im Nachhinein über eine 1-Monats- oder 3-Monats-Zinsperiode ermittelt.

Festhypothek vs. SARON-Hypothek: Kosten, Risiko und Planbarkeit

Die Wahl zwischen Festhypothek und SARON-Geldmarkthypothek ist die wichtigste Grundsatzentscheidung bei der Finanzierung von Schweizer Immobilien:

1) Festhypothek: Bietet 100 % Budgetsicherheit. Sie sichern sich einen festen Zinssatz (z. B. 1,80 %) für 5 bis 15 Jahre und sind vor Zinsanstiegen vollständig geschützt. Sinkt das Zinsniveau jedoch, profitieren Sie nicht davon. Zudem führt eine vorzeitige Auflösung zu hohen Pönälen (Vorfälligkeitsentschädigung).

2) SARON-Hypothek: Bietet maximale Flexibilität und historisch gesehen über lange Zeiträume tiefere Durchschnittszinsen. Bleiben die Zinsen niedrig, zahlen SARON-Kreditnehmer deutlich weniger. Steigt jedoch die Inflation und hebt die SNB die Leitzinsen an, erhöhen sich die monatlichen Zinszahlungen zur nächsten Zinsperiode direkt.

3) Umwandlungsrecht: Die meisten Schweizer Banken räumen SARON-Kunden das Recht ein, ihre SARON-Hypothek jeweils zum Ende einer Zinsperiode ohne Vorfälligkeitsentschädigung in eine Festhypothek umzuwandeln.

Banken-Marge, Zinsuntergrenzen und Zinsperiode

Beim Vergleich von SARON-Angeboten Schweizer Banken (wie UBS, Raiffeisen, Migros Bank oder Kantonalbanken) sollten Kreditnehmer drei wesentliche Vertragsklauseln prüfen:

1) Banken-Marge: Der Gewinnaufschlag der Bank auf den SARON-Satz. Kunden mit hoher Bonität können Margen von 0,45 % bis 0,60 % verhandeln, während Standardangebote bei 0,75 % bis 0,90 % liegen. Bei einer Hypothek von CHF 800'000 bedeutet eine Differenz von 0,20 % immerhin CHF 1'600 Ersparnis pro Jahr.

2) Zinsuntergrenze (Floor): In Phasen mit Negativzinsen legen Banken fest, dass der SARON-Basissatz nicht unter 0,00 % fallen kann. Der Mindestzins entspricht in diesem Fall immer der vereinbarten Banken-Marge.

3) Zinsperiode: Die meisten Banken nutzen den über 3 Monate aufsummierten SARON-Durchschnitts-Zinssatz ('Compounded SARON'). Am Ende des Quartals wird der genaue Zinszoll auf Basis der täglichen Sätze abgerechnet.

Absicherungsstrategien: Tranchen-Splitting und Zinsrisikomanagement

Um Sicherheit mit Zinsvorteilen zu kombinieren, empfehlen Schweizer Finanzberater häufig das sogenannte Tranchen-Splitting.

Bei einer Gesamthypothek von CHF 1'000'000 teilen Sie die Summe beispielsweise in zwei Teile: CHF 500'000 als 10-jährige Festhypothek zur Absicherung des Grundbudgets und CHF 500'000 als 3-jährige SARON-Hypothek für tiefe laufende Zinskosten.

Prüfen Sie vor Abschluss die Gesamtrechnung mit unserem Leitfaden Kaufen oder Mieten in der Schweiz, informieren Sie sich in unserem Hypotheken-Ratgeber für Expats über Tragbarkeitsregeln und beachten Sie die Abschaffung des Eigenmietwerts, die künftige Zinsabzüge beeinflusst.

Wichtige Informationen zur Schweizer Steuerpraxis

Die Schweizer Finanzvorschriften, Rentenregeln und Steuergesetze unterliegen ständigen Anpassungen. Im Jahr 2026 wurden zahlreiche Parameter, darunter die Höchstgrenzen für die private Vorsorge, die Quellensteuersätze und die kantonalen Abzüge, aktualisiert. Bei der Planung Ihrer Altersvorsorge, Ihrer Steuererklärung oder Ihrer Anlagestrategie ist es unerlässlich, alle Zahlen mit den offiziellen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) oder Ihres kantonalen Steueramtes abzugleichen. Allgemeine Ratgeber bieten eine Orientierungshilfe, können aber eine persönliche Analyse Ihrer spezifischen Situation nicht ersetzen. Pflegen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig, deklarieren Sie Auslandsvermögen stets gesetzeskonform und ziehen Sie bei komplexen grenzüberschreitenden Vermögenswerten einen qualifizierten Treuhänder hinzu.