Vor der Ankunft oder direkt nach der Landung

Der erste praktische Schritt ist die Anmeldung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen werden. Das Schweizer Gesetz verlangt eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft. Bringen Sie Ihren Pass, Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Mietvertrag, Passfotos und das Zusicherungsschreiben für die Arbeitsbewilligung Ihres Arbeitgebers mit.

Wenn Sie kein EU/EFTA-Staatsangehöriger sind, regelt Ihr Arbeitgeber in der Regel das Gesuch für die Arbeitsbewilligung, bevor Sie ankommen. EU/EFTA-Bürger können in die Schweiz einreisen und die Bewilligung innerhalb von 14 Tagen beantragen. In beiden Fällen dauert es Wochen, bis die Aufenthaltsbewilligung eintrifft, aber die Meldebestätigung reicht aus, um ein Bankkonto zu eröffnen und die Arbeit aufzunehmen.

Ihr Arbeitgeber benötigt Ihre AHV-Nummer, die in der Regel nach der Anmeldung automatisch zugewiesen wird. Wenn Sie noch keine haben, kann er Ihre erste Lohnabrechnung trotzdem verarbeiten, wobei bis zur Ausstellung der endgültigen Nummer eine provisorische AHV-Nummer verwendet werden kann.

Bankkonto, Lohn und Quellensteuer

Eröffnen Sie ein Schweizer Bankkonto, sobald Sie Ihre Meldebestätigung erhalten haben. Die meisten Schweizer Banken verlangen eine Aufenthaltsbewilligung oder zumindest die Meldebestätigung. Ihr Arbeitgeber wird Ihren Lohn in CHF auf dieses Konto überweisen. Ohne ein Schweizer Konto ist der Lohnempfang und das Bezahlen von Schweizer Rechnungen deutlich schwieriger.

Ihr Arbeitgeber wird die Quellensteuer direkt von Ihrem Lohn abziehen, wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger ohne C-Bewilligung sind. Der Steuersatz hängt von Ihrem Kanton, Ihrer Gemeinde, Ihrem Bruttolohn, Ihrem Zivilstand und der Anzahl der Kinder ab. Die Steuer erscheint als eigene Zeile auf Ihrer Lohnabrechnung und wird vom Arbeitgeber direkt an das kantonale Steueramt abgeführt.

Bewahren Sie Ihre ersten Lohnabrechnungen auf und prüfen Sie, ob der Quellensteuerabzug korrekt aussieht. Wenn sich Ihr Lohn ändert, sich Ihr Zivilstand ändert oder Sie Kinder haben, melden Sie dies über Ihren Arbeitgeber dem kantonalen Steueramt. Der Leitfaden Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung erklärt, wann und wie Sie eine Korrektur beantragen können.

Krankenkasse innerhalb von drei Monaten

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) ist für jede in der Schweiz lebende Person obligatorisch. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft bei einer Schweizer Krankenkasse anmelden. Die Deckung beginnt rückwirkend ab dem Anmeldedatum, sodass Sie vom ersten Tag an versichert sind, auch wenn die Abwicklung Zeit in Anspruch nimmt.

Vergleichen Sie die Prämien zwischen verschiedenen Kantonen und Anbietern. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich identisch, die Prämien unterscheiden sich jedoch. Sie können Ihre Krankenkasse und Ihre Franchise frei wählen. Eine höhere Franchise senkt die monatliche Prämie, erhöht aber Ihren Selbstbehalt, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.

Krankenkassenprämien können innerhalb kantonaler Limiten steuerlich absetzbar sein. Der Leitfaden zu Steuerabzügen für die Krankenkasse erklärt, was geltend gemacht werden kann. Bewahren Sie Ihre Versicherungspolicen und die jährlichen Prämienbescheinigungen für die Steuererklärung auf.

Einrichtung der Altersvorsorge und erste Schritte in der Säule 3a

Ihr Arbeitgeber meldet Sie automatisch für die Säule 1 (AHV/IV) und die Säule 2 (berufliche Vorsorge, BVG) an. Dies sind obligatorische Abzüge von Ihrem Lohn. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, sollten aber die auf Ihrer Lohnabrechnung ausgewiesenen Abzugsbeträge verstehen.

Die Säule 3a ist die freiwillige private Vorsorge. Für das Jahr 2026 können Angestellte mit Pensionskasse bis zu CHF 7'258 einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember erfolgen, um für das jeweilige Steuerjahr berücksichtigt zu werden.

Für Neuzugezogene ist der Termindruck real. Wenn Sie beispielsweise im Oktober ankommen, haben Sie nur wenige Monate Zeit, ein Säule 3a-Konto zu eröffnen und eine Einzahlung vor Ablauf der Frist am Jahresende zu tätigen. Der Leitfaden zum Säule-3a-Maximalbeitrag und der Leitfaden zu den besten Säule-3a-Apps können Ihnen helfen, schnell einen Anbieter zu wählen.

Wenn Sie auch ausländische Vorsorgeguthaben, Anlagekonten oder Liegenschaften in einem anderen Land besitzen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie diese in der Schweiz gemeldet werden. Der Leitfaden zur Deklaration von Auslandsvermögen deckt die AIA- und CRS-Regeln ab. Je früher Sie Dokumente sammeln und die Deklaration planen, desto reibungsloser wird Ihre erste Steuererklärung in der Schweiz sein.