Wer zahlt Vermögenssteuer

Die Steuer gilt für alle natürlichen Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind. Dazu gehören Schweizer Bürger, Inhaber einer C-Bewilligung sowie ausländische Staatsangehörige, die mit einer B-Bewilligung in der Schweiz wohnen und der ordentlichen Veranlagung unterliegen.

Es gibt keine direkte Bundessteuer auf dem Reinvermögen. Stattdessen legt jeder Kanton und jede Gemeinde ihre eigenen Sätze, Freibeträge und Regeln fest. Das bedeutet, dass eine Person mit den gleichen Vermögenswerten in Zürich und in Genf mit sehr unterschiedlichen Steuerrechnungen konfrontiert sein kann.

Expats, die an der Quelle besteuert werden und keine nachträgliche ordentliche Veranlagung haben, zahlen in der Regel keine separate Vermögenssteuer, da ihre Quellensteuer bereits eine pauschale Komponente basierend auf dem Tarif enthält. Wenn Ihr Bruttoerwerbseinkommen jedoch CHF 120'000 übersteigt und eine nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch wird, werden die weltweiten Vermögenswerte geprüft.

Was als steuerbares Vermögen gilt

Die Vermögenssteuer wird auf dem weltweiten Reinvermögen per 31. Dezember des Steuerjahres berechnet. Das steuerbare Vermögen umfasst Bankkontoguthaben, Wertpapier- und Anlageportfolios, Obligationen, Fondsanteile, Krypto-Vermögenswerte, private Darlehensforderungen, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Liegenschaften auf der ganzen Welt, Geschäftsvermögen und wertvolle persönliche Gegenstände wie Kunstsammlungen oder Fahrzeuge.

Wichtig ist, dass Guthaben der Säule 2 und Säule 3a nicht zum steuerbaren Vermögen gehören, solange sie im Vorsorgesystem gesperrt bleiben. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu normalen Anlagekonten, die einbezogen werden. Diese Behandlung macht die Säule 3a über den Einkommensabzug hinaus aus steuerlicher Sicht noch attraktiver.

Ausländische Immobilien werden für die Satzbestimmung mitgezählt, sind aber in der Regel von der direkten Steuerberechnung in der Schweiz ausgeschlossen. Sie werden nur verwendet, um den anwendbaren Steuersatz auf das übrige Vermögen zu bestimmen, nicht um die direkte Steuer auf die Immobilie selbst zu berechnen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem sich die Immobilie befindet, weist das primäre Besteuerungsrecht für diese Immobilie normalerweise diesem Land zu.

Abzüge und Steuerfreie Beträge

Schulden sind vom Bruttovermögen abziehbar. Dazu gehören Hypotheken, Privatkredite, Kreditkartensaldi und Geschäftsschulden. Das Steueramt wendet das Prinzip des Reinvermögens an: Vermögenswerte minus Schulden.

Die meisten Kantone gewähren einen Steuerfreibetrag für Einzelpersonen und Ehepaare. Beispielsweise können bei einer alleinstehenden Person CHF 80'000 bis CHF 100'000 von der Vermögenssteuer befreit sein, während ein Ehepaar CHF 160'000 bis CHF 200'000 steuerfrei besitzen kann. Der genaue Betrag variiert je nach Kanton und wird jährlich aktualisiert.

Darüber hinaus können Sozialabzüge für unterhaltsberechtigte Kinder und für Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit geltend gemacht werden. Diese können die steuerbare Basis weiter reduzieren.

Für den Vergleich auf Kantonsseite bietet das ICTax-Tool der Eidgenössischen Steuerverwaltung detaillierte Steuerbelastungstabellen. Aber wie immer hat das kantonale Steueramt die endgültige, verbindliche Zahl. Der Leitfaden zu Steuerdokumenten in der Schweiz hilft Ihnen, die richtigen Nachweise zu sammeln.

Kantonale Unterschiede und praktische Planung

Die Vermögenssteuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton drastisch. Einige Kantone wie Zug und Schwyz weisen niedrige Grenzvermögenssteuersätze auf, oft unter 0,1% auf dem Reinvermögen. Andere wie Genf und Waadt können 1% erreichen. Der Gemeindesteuerfuss sorgt für zusätzliche Unterschiede selbst innerhalb desselben Kantons.

Für einen Expat mit beispielsweise CHF 500'000 steuerbarem Reinvermögen könnte die jährliche Steuerrechnung von unter CHF 200 in einigen steuergünstigen Gemeinden bis über CHF 2'500 in steuerlich teureren Lagen reichen. Dies ist keine Empfehlung zum Umzug, aber es ist eine nützliche Planungszahl beim Vergleich der Lebenshaltungskosten in verschiedenen Kantonen.

Praktische Schritte vor dem Jahresende: Listen Sie alle weltweiten Vermögenswerte mit den Jahresendwerten in CHF auf, summieren Sie alle Schulden, prüfen Sie den kantonalen Freibetrag und schätzen Sie das steuerbare Reinvermögen. Bewahren Sie Kontoauszüge, Hypothekardokumente und Jahresendbewertungen Ihres Depots im selben Ordner auf wie Ihre Unterlagen zur Steuererklärung.

Wenn Ihr Vermögen wächst oder Sie sich einem Vermögensschwellenwert nähern, fragen Sie einen Schweizer Steuerberater, ob eine Strukturierung der Vermögenswerte, die Schuldenallokation, der Zeitpunkt der Beiträge oder die Kantonswahl die Vermögenssteuerbelastung legal senken können. Dies ist Standard-Finanzplanung und keine Steuervermeidung.