Das System des Pensionskassen-Einkaufs in der Schweiz

Das Schweizer berufliche Vorsorgesystem, bekannt als die 2. Säule oder BVG (Berufliche Vorsorge), ist eine obligatorische, beschäftigungsabhängige Altersvorsorge. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten monatliche Beiträge auf Basis des versicherten Gehalts. Für Expats, die erst später in ihrer Karriere in die Schweiz einwandern, entsteht jedoch ein erheblicher struktureller Nachteil. Das Schweizer Vorsorgemodell geht von einer lückenlosen Beitragszeit ab dem 1. Januar nach Vollendung des 25. Lebensjahres bis zur Pensionierung aus. Da Expats diese Beitragsjahre fehlen, weisen sie fast immer eine erhebliche 'Vorsorgelücke' auf.

Um diese Lücke zu schliessen und die zukünftige Altersrente zu erhöhen, erlaubt das Gesetz freiwillige persönliche Einzahlungen, den sogenannten Pensionskassen-Einkauf (Einkauf). Durch die Einzahlung von privatem Kapital in Ihre Pensionskasse erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und verbessern Ihre Rentenaussichten. Freiwillige Einkäufe sind für Expats besonders attraktiv, weil sie damit den fehlenden Karrierebeginn in der Schweiz ausgleichen können. Bevor Sie Geld überweisen, müssen Sie bei Ihrer Pensionskasse eine offizielle Berechnung Ihres maximalen Einkaufspotenzials anfordern.

Es ist wichtig, diese Zahlungen in Ihre gesamte Vermögensplanung zu integrieren. Ein Einkauf wandelt liquides Vermögen in blockiertes Vorsorgekapital um. Einen umfassenden Überblick über das Dreisäulensystem und den Vergleich der 2. Säule mit der privaten Vorsorge finden Sie in unserem Pensionskassen-Wegweiser.

Wie freiwillige Einkäufe Steuern sparen

Der Hauptgrund für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ist die äusserst attraktive steuerliche Behandlung. Jeder Franken, den Sie freiwillig einzahlen, kann zu 100 % von Ihrem steuerbaren Einkommen im entsprechenden Steuerjahr abgezogen werden. Dieser Abzug mindert Ihre direkte Bundessteuer sowie die Kantons- und Gemeindesteuern. Da die Einkommenssteuer in der Schweiz progressiv verläuft, profitieren Gutverdiener am stärksten, da der Abzug das Einkommen mit dem höchsten Grenzsteuersatz mindert.

Wer beispielsweise 180'000 CHF in einem Kanton mit hoher Progression (wie Genf oder Waadt) verdient und einen Grenzsteuersatz von etwa 35 % hat, spart bei einem Pensionskassen-Einkauf von 20'000 CHF rund 7'000 CHF an Steuern. Diese sofortige Steuerersparnis ist eine risikofreie Rendite, die an den Finanzmärkten kaum zu schlagen ist. Zudem ist das Vorsorgekapital in der Pensionskasse von der Schweizer Vermögenssteuer befreit, und alle Zinserträge sowie Dividenden innerhalb der Kasse sind bis zur Auszahlung steuerfrei.

Aufgrund der Progression der Einkommenssteuer ist es selten ratsam, eine grosse Vorsorgelücke in einem einzigen Kalenderjahr komplett zu schliessen. Stattdessen sollten Sie den Einkauf staffeln und über mehrere Jahre in kleineren Tranchen einzahlen. So bricht jeder Einkauf die Steuerprogression in der höchsten Stufe und bringt in der Summe deutlich mehr Ersparnis als eine Einmalzahlung. Vergleichen Sie dies auch mit anderen Abzugsmöglichkeiten in unserer Checkliste für Schweizer Steuerabzüge.

Die strikte 3-jährige Sperrfrist (Sperrfristregel)

Obwohl die steuerlichen Vorteile eines BVG-Einkaufs hervorragend sind, ist der Einkauf an eine wichtige gesetzliche Bedingung geknüpft: die dreijährige Sperrfrist. Nach dem Schweizer Bundessteuergesetz dürfen Sie nach einem freiwilligen Einkauf innerhalb der nächsten drei Jahre keine Kapitalbezüge aus der Altersvorsorge vornehmen. Verletzen Sie diese Frist, wird der Steuerabzug vom Steueramt rückwirkend aberkannt, und Sie müssen die gesparten Steuern zuzüglich Verzugszins nachzahlen.

Besonders wichtig für Expats: Diese Sperrfrist betrifft nicht nur das Guthaben bei der Pensionskasse, in die eingezahlt wurde. Sie gilt global für alle Ihre Schweizer Vorsorgeguthaben, einschliesslich der Säule 3a. Wenn Sie heute einen Einkauf tätigen, dürfen Sie in den nächsten drei Jahren kein Kapital aus der Säule 3a für den Erwerb von Wohneigentum (WEF) beziehen oder die Schweiz dauerhaft verlassen, ohne die Steuerersparnis rückwirkend zu verlieren. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Säule 3a Vorbezug für Wohneigentum.

Die Sperrfrist betrifft alle Arten von Kapitalauszahlungen, sei es für den Vorbezug für Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Verlassen der Schweiz. Sie blockiert jedoch nicht die Überweisung von Freizügigkeitsleistungen zwischen Anbietern oder die normale Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente bei Erreichen des Pensionsalters. Expats, die bald eine Immobilie kaufen oder auswandern wollen, müssen diese Frist zwingend beachten.

Berechnung des Einkaufspotenzials (Vorsorgelücke)

Ihre Einkaufskapazität ist durch Ihre persönliche Vorsorgelücke begrenzt. Um Ihr maximales Einkaufspotenzial (Einkaufspotenzial) zu ermitteln, müssen Sie Ihren jährlichen Vorsorgeausweis (Pensionskassenausweis) prüfen oder eine detaillierte Berechnung direkt bei Ihrer Pensionskasse anfordern. Die Kasse berechnet das Potenzial, indem sie Ihr aktuelles Sparguthaben mit dem theoretischen Guthaben vergleicht, das Sie erworben hätten, wenn Sie seit dem Alter 25 ununterbrochen bei diesem Gehalt in der Schweiz versichert gewesen wären.

Der berechnete Betrag ist das absolute Limit für Ihre freiwilligen Einkäufe. Es gibt jedoch Einschränkungen: Wenn Sie in der Vergangenheit bereits Gelder für Wohneigentum (WEF) bezogen haben, müssen Sie diesen Vorbezug vollständig zurückzahlen, bevor Sie wieder steuerlich abzugsfähige Einkäufe tätigen dürfen. Zudem werden bestehende Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder überhöhte Säule 3a Guthaben vom Einkaufspotenzial abgezogen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die Anlagestrategien Ihrer Pensionskasse zu informieren. Viele moderne Kassen bieten Versicherten im überobligatorischen Bereich Wahlmöglichkeiten bei den Anlagestrategien, um das Portfolio an die persönliche Risikotoleranz anzupassen. Für Selbstständige gelten spezifische Regeln bei der Berechnung des Potenzials, die in unserem Leitfaden für Selbstständigen-Steuern beschrieben sind.

Auswanderung aus der Schweiz: Folgen für den Einkauf

Für Expats gehört die Option, die Schweiz wieder zu verlassen, zur langfristigen Finanzplanung. Bei einem definitiven Wegzug hängt der Bezug des Pensionskassenkapitals vom Zielland ab. Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen, können Sie sich das gesamte angesparte Pensionskassenguthaben bar als Kapital auszahlen lassen. Ziehen Sie in einen EU/EFTA-Staat, ist die Barauszahlung nur für den überobligatorischen Teil möglich; das BVG-Obligatorium muss auf ein Schweizer Freizügigkeitskonto übertragen werden.

Ein Einkauf kurz vor der Auswanderung kann eine sehr effektive Steueroptimierung sein, sofern die dreijährige Sperrfrist eingehalten wird. Wer einkauft und kurz darauf bei Wegzug das Kapital bezieht, verliert den Steuerabzug rückwirkend. Wer das Geld jedoch auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto belässt oder die drei Jahre abwartet, kann die Steuerlast beim Wegzug optimieren. Beachten Sie dazu unsere obligatorische Wegzug-Checkliste für Expats.

Zudem unterliegt die Kapitalauszahlung bei Wegzug einer Quellensteuer, deren Höhe vom Sitz der Freizügigkeitsstiftung abhängt. Durch den Transfer des Guthabens zu einer Stiftung in einem steuergünstigen Kanton (wie Schwyz) vor der Auszahlung lässt sich die Schweizer Quellensteuer legal auf ein Minimum senken. Die genauen Schritte zur steueroptimierten Auszahlung finden Sie in unserem Ratgeber zum Säule-2-Bezug bei Wegzug.