Wie das heutige System funktioniert
Bei der direkten Bundessteuer werden verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften gemeinsam besteuert. Die Steuerverwaltung addiert beide Einkommen und wendet einen einzigen Steuersatz auf das Gesamteinkommen an.
Durch das progressive Steuersystem führt das Zusammenlegen beider Einkommen zu einem höheren Grenzsteuersatz — die sogenannte Heiratsstrafe. Ein Ehepaar kann dadurch mehrere tausend Franken mehr Steuern zahlen als ein unverheiratetes Paar mit gleichem Einkommen.
Die Heiratsstrafe trifft Doppelverdiener am stärksten. Zwei Einkommen von je CHF 80'000 können verheiratet deutlich höher besteuert werden als bei zwei Einzelpersonen. Die Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung erklärt die Mechanik der Schweizer Steuerberechnung.
Was die Reform ändert
Die Individualbesteuerung trennt die Steuerberechnung für Ehepaare. Statt einer gemeinsamen Erklärung reicht jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung mit eigenem Einkommen, eigenen Abzügen und individuellem Steuersatz ein.
Der Zweitverdiener — oft eine Frau, die nach der Familienphase Teilzeit arbeitet — wird nicht mehr mit dem hohen Grenzsteuersatz des Hauptverdieners belastet. Das bedeutet mehr Netto vom Brutto und einen stärkeren Anreiz, das Arbeitspensum zu erhöhen.
Die Reform betrifft auch Abzüge. Jeder Ehepartner macht seine eigenen Abzüge geltend — Säule 3a, Berufsauslagen, Versicherungsprämien — gegen sein eigenes Einkommen. Der Säule-3a-Maximalbeitrag und der Krankenkassen-Steuerabzug erklären zwei grosse Abzugsposten.
Gewinner und Verlierer
Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen sind die grössten Gewinner. Ein Ehepaar mit zwei Gehältern von je CHF 90'000 kann bei der Bundessteuer mehrere tausend Franken sparen. Zweitverdiener — oft Frauen in Teilzeit — profitieren am meisten, weil ihr Einkommen nicht mehr dem hohen Grenzsatz des Partners unterliegt.
Alleinverdiener-Paare mit grossem Einkommensgefälle sehen wenig Änderung oder sogar eine leichte Erhöhung. Die Reform streicht einige ehespezifische Abzüge, und ein einzelner Spitzenverdiener kann die Steuerlast nicht mehr auf zwei Personen verteilen. Kantone können Ausgleichsmassnahmen einführen.
Auch Rentner sind betroffen. Verheiratete Rentner geben bisher eine gemeinsame Erklärung ab, was AHV, zweite Säule und dritte Säule in hohe Progressionsstufen drücken kann. Die Individualbesteuerung erlaubt jedem Partner, seine eigene Vorsorge zu seinem eigenen Satz zu versteuern — relevant für den Top-Slice-Effekt bei Säule 3a.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Reform wurde von der Bundesversammlung verabschiedet und befindet sich nach der Volksabstimmung am 8. März 2026 in der Umsetzungsphase. Bundesrat und kantonale Steuerverwaltungen arbeiten an IT-Anpassungen, Steuerformularen und Quellensteuertabellen.
Das neue System tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Diese Übergangszeit ist notwendig, damit Bund und Kantone die Gesetze und IT-Systeme anpassen können. Für das Steuerjahr 2026 gilt weiterhin die gemeinsame Besteuerung. Ehepaare reichen ihre Erklärung wie bisher gemeinsam ein. Der Lohnausweis-Ratgeber und Dokumente für die Steuererklärung helfen beim aktuellen Verfahren.
Bereiten Sie sich frühzeitig vor. Trennen Sie Ihre Finanzunterlagen bereits jetzt nach Ehepartner — separate Lohnausweise, Kontoauszüge und Abzugsbelege. Das gilt besonders für Expats mit grenzüberschreitendem Einkommen oder Auslandsvermögen in der Schweiz deklarieren.