Die Struktur der Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuern
Anders als viele westliche Staaten erhebt der Schweizer Bund keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Das Recht zur Besteuerung von Vermögensübertragungen im Todesfall oder zu Lebzeiten liegt stattdessen vollumfänglich bei den 26 Kantonen und deren Gemeinden. Diese kantonale Steuerhoheit führt zu einer äusserst vielfältigen Steuerlandschaft mit erheblichen Unterschieden bei den Steuersätzen, Freibeträgen und Veranlagungsverfahren.
Als Grundregel gilt: Die Steuerpflicht richtet sich nach dem letzten offiziellen Wohnsitz des Erblassers und nicht nach dem Wohnsitz der Erben. Die wichtigste Ausnahme bildet Immobilienvermögen: Liegenschaften werden immer im Kanton besteuert, in dem sich das Grundstück befindet. Ein Expat mit Wohnsitz in Zürich, der eine Ferienwohnung im Tessin besitzt, unterliegt für die Immobilie dem Tessiner Steuerrecht und für Bankkonten sowie Wertschriftendepots dem Zürcher Recht.
Für den langfristigen Vermögensaufbau von Expats ist das Verständnis dieser kantonalen Struktur essenziell. Wie sich kantonale Steuerunterschiede auf das Gesamtvermögen auswirken, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Deklaration von Auslandsvermögen in der Schweiz.
Kantonale Befreiungen für Ehepartner und direkte Nachkommen
Das attraktivste Merkmal des Schweizer Erbschaftssteuerrechts ist die weitgehende Steuerbefreiung für die engste Familie. In allen 26 Kantonen sind Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern vollständig steuerfrei (0 % Steuer), unabhängig von der Höhe des Nachlasses.
Darüber hinaus sind direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder und Adoptivkinder) in fast allen Kantonen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, darunter in Zürich, Genf, Zug, Schwyz und Basel-Stadt. Nur wenige Kantone (wie Waadt, Neuenburg oder Appenzell Innerrhoden) erheben eine moderate Steuer auf direkte Nachkommen, gewähren aber hohe Freibeträge.
Demgegenüber steigen die Steuersätze für entfernte Verwandte (wie Geschwister, Nichten, Neffen) und Nichtverwandte steil an. Unverheiratete Konkubinatspartner werden in vielen Kantonen wie Fremde besteuert, mit Steuersätzen von 10 % bis zu 40 %. Unverheiratete Paare sollten frühzeitig Nachlassregeln prüfen und ihren Vermögenssteuerstatus mit unserem Ratgeber zur Schweizer Vermögenssteuer vergleichen.
Schenkungssteuer und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Die Schenkungssteuer (Schenkungssteuer) ist in der Schweiz eng an die Erbschaftssteuer gekoppelt. Die meisten Kantone wenden auf Schenkungen unter Lebenden dieselben Steuersätze und Freibeträge an wie auf Erbschaften im Todesfall. Dadurch wird verhindert, dass die Erbschaftssteuer durch frühzeitige Vermögensübertragungen umgangen wird.
Wird eine steuerpflichtige Schenkung an Freunde oder entfernte Verwandte gemacht, ist grundsätzlich der Beschenkte steuerpflichtig. Allerdings haftet der Schenkende nach kantonalem Recht oft solidarisch für die Steuerschuld. Zudem schreiben viele Kantone vor, dass Schenkungen innerhalb einer bestimmten Frist (oft 5 Jahre vor dem Tod) dem steuerbaren Nachlass hinzugerechnet werden.
Lebzeitige Schenkungen sind dennoch eine beliebte Strategie zur Weitergabe von Immobilien oder Firmenanteilen an die nächste Generation. Bei Immobilienübertragungen sind die Steuerschätzungsregeln zu beachten, die wir in unserem Ratgeber zum Eigenmietwert und Immobiliensteuern erläutern.
Internationale Nachlassplanung und Doppelbesteuerungsabkommen
Für internationale Expats bringt die Nachlassplanung grenzüberschreitende Komplexitäten mit sich. Stirbt ein Expat in der Schweiz und hinterlässt Konten, Wertpapiere oder Immobilien im Heimatland, droht eine doppelte steuerliche Erfassung durch die Schweiz und den Heimatstaat.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat die Schweiz mit wichtigen Staaten (darunter Deutschland, Österreich, USA, Grossbritannien, Dänemark, Schweden und Norwegen) spezielle Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern abgeschlossen. Diese Abkommen regeln das primäre Besteuerungsrecht und sehen Anrechnungsmechanismen vor. US-Staatsbürger müssen zudem die weltweite US-Nachlasssteuer beachten.
Wer ausländische Liegenschaften, Depots oder ausländische Rentenansprüche besitzt, muss das Zusammenspiel des ausländischen Rechts mit dem Schweizer Erbrecht prüfen. Ausführliche Informationen zu Abkommen finden Sie in unserem Ratgeber zu Doppelbesteuerungsabkommen.
Schweizer Pflichtteilsrecht (Pflichtteil) und Testament
Neben Steuern müssen Expats das Schweizer Zivil-Erbrecht beachten. Das Schweizer Recht kennt gesetzliche Pflichtteile (Pflichtteil), die Kinden und Ehegatten einen festen Mindestanteil am Nachlass garantieren. Durch die Erbrechtsreform von 2023 wurde der Pflichtteil der Kinder auf 50 % reduziert, was Erblassern eine grössere freie Quote verschafft.
Expats mit Wohnsitz in der Schweiz haben nach dem Internationalen Privatrecht (IPRG) die Möglichkeit einer Rechtswahl (Professio juris): Sie können im Testament festlegen, dass das Erbrecht ihres Heimatstaates auf ihren Nachlass angewendet wird. Dies ist besonders für britische oder US-amerikanische Staatsbürger wertvoll, die das Schweizer Pflichtteilsrecht umgehen möchten.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Bankkonten und Vorsorgegelder mit Ihrem Nachlassplan harmonieren. Wie Vorsorgeguthaben im Todesfall oder bei Auswanderung behandelt werden, zeigt unser Ratgeber zum Säule-2-Bezug bei Wegzug.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene?
Nein, die Schweiz erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Bundesebene. Die Steuerkompetenz liegt ausschliesslich bei den Kantonen und Gemeinden, woraus 26 unterschiedliche kantonale Steuergesetze resultieren.
Zahlen Kinder in der Schweiz Erbschaftssteuer?
In fast allen Schweizer Kantonen (darunter Zürich, Genf, Zug und Schwyz) zahlen direkte Nachkommen (Kinder und Enkel) 0 % Erbschaftssteuer. Nur wenige Kantone erheben eine kleine Steuer mit hohen Freibeträgen.
Kann ein Expat für seinen Nachlass ausländisches Erbrecht wählen?
Ja. Nach Art. 90 des Schweizer IPRG können ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz im Testament bestimmen, dass ihr Heimatrecht Anwendung findet, um Schweizer Pflichtteilsregeln zu umgehen.

Beat Fischer
Certified Swiss Tax Expert & Fiduciary
Dipl. Steuerexperte / Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Beat Fischer ist diplomierter Steuerexperte und zugelassener Treuhänder mit über 15 Jahren Erfahrung in der kantonalen Steuerplanung und grenzüberschreitenden Finanzstrukturen für Expats in Zürich und Bern.
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