Was ist ein Schweizer Freizügigkeitskonto (Freizügigkeitsleistung)?
In der Schweiz ist das in der 2. Säule (BVG) angesparte Vorsorgekapital eng an das Arbeitsverhältnis gekoppelt. Wenn Sie bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt sind, fliessen die monatlichen Beiträge direkt in dessen Pensionskasse. Verlassen Sie jedoch das Unternehmen, legen eine Pause ein, machen sich selbstständig oder ziehen ins Ausland, scheiden Sie aus der Pensionskasse aus. Das angesparte Guthaben nennt man Freizügigkeitsleistung.
Das Gesetz schreibt vor, dass dieses Guthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Kasse des alten Arbeitgebers verbleiben darf. Es muss auf ein Freizügigkeitskonto (Freizügigkeitskonto) oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Diese Konten dienen als steuerfreier Zwischenspeicher für Ihr Vorsorgekapital, bis Sie eine neue Stelle antreten, pensioniert werden oder die Voraussetzungen für einen Vorbezug erfüllen.
Das Verständnis der Freizügigkeit ist für jeden Expat wichtig. Einen umfassenden Vergleich zwischen Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a finden Sie in unserem Pensionskassen-Wegweiser.
Was passiert bei einem Stellenwechsel in der Schweiz?
Bei einem nahtlosen Stellenwechsel innerhalb der Schweiz ist der Ablauf gesetzlich geregelt: Ihre gesamte Freizügigkeitsleistung muss von der bisherigen Pensionskasse direkt an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Der neue Arbeitgeber stellt Ihnen dazu den Einzahlungsschein seiner Vorsorgeeinrichtung zur Verfügung.
Kommt es zu einer Erwerbsunterbrechung (z. B. Sabbatical oder Stellensuche), überweist die alte Pensionskasse das Guthaben an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl. Sie haben das freie Wahlrecht unter allen zugelassenen Schweizer Anbietern. Wählen Sie keine Stiftung, wird das Geld nach einigen Monaten automatisch an die nationale Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen.
Nutzen Sie den Stellenwechsel für den Schritt in die Selbstständigkeit, eröffnen sich weitere Vorsorgeoptionen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zur Säule 3a bei Jobwechsel und Selbstständigkeit.
Guthaben auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufteilen
Eine äusserst wirksame Steueroptimierung für Expats ist die Aufteilung des Freizügigkeitsguthabens auf zwei verschiedene Stiftungen. Nach dem Freizügigkeitsgesetz dürfen Sie Ihr Guthaben beim Austritt aus einer Pensionskasse in zwei Teile splitten und an zwei voneinander unabhängige Freizügigkeitsstiftungen überweisen lassen.
Der Grund dafür liegt in der Steuerprogression beim Kapitalbezug: Die Auszahlung einer grossen Kapitalsumme in einem einzigen Steuerjahr führt zu einem deutlich höheren Steuersatz als zwei kleinere Auszahlungen in getrennten Jahren. Durch das Splitting auf zwei Stiftungen können Sie Konto 1 im ersten Jahr und Konto 2 im zweiten Jahr beziehen und so die Steuerprogression brechen.
Wichtig: Das Splitting ist gesetzlich nur im Moment des Austritts aus der Pensionskasse zulässig. Ist das Geld einmal bei einer einzelnen Freizügigkeitsstiftung eingegangen, kann es nachträglich nicht mehr aufgeteilt werden. Vergleichen Sie dies mit der 3a-Staffelung in unserem Ratgeber zur Kontentrennung in der Säule 3a.
Steueroptimierung bei Auswanderung (Kanton Schwyz)
Für Expats, die die Schweiz dauerhaft verlassen, bieten Freizügigkeitskonten eine der grössten Chancen zur Steuerersparnis. Wenn ein Nicht-Resident sein Schweizer Vorsorgekapital bezieht, wird eine kantonale Quellensteuer erhoben. Die Höhe dieser Quellensteuer richtet sich nach dem rechtlichen Sitz der Freizügigkeitsstiftung – nicht nach Ihrem letzten Schweizer Wohnort.
Die Steuersätze der Kantone unterscheiden sich erheblich. Während Kantone wie Genf oder Zürich hohe Quellensteuern auf Kapitalbezüge erheben, weist der Kanton Schwyz die schweizweit niedrigsten Quellensteuersätze für Nicht-Residenten auf. Indem Sie Ihr Guthaben vor dem Wegzug zu einer Freizügigkeitsstiftung mit Sitz im Kanton Schwyz (z. B. finpension, VIAC oder Liberty) transferieren, sparen Sie Tausende von Franken an Quellensteuer.
Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ihrem neuen Wohnsitzland können Sie die Schweizer Quellensteuer nach der Deklaration im Ausland zudem zurückfordern. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Säule-2-Bezug bei Wegzug.
Anlage von Freizügigkeitsguthaben: Cash vs. Wertschriften-Apps
Früher wurden Freizügigkeitsgelder meist als zinslose Kontoguthaben bei Kantonalbanken geparkt. Moderne Schweizer Fintech-Anbieter haben den Markt jedoch revolutioniert und ermöglichen es Expats, bis zu 99 % des Guthabens in globale ETF- und Indexfonds-Portfolios zu investieren.
Anbieter wie finpension und VIAC bieten kostengünstige Freizügigkeitsprodukte mit jährlichen Verwaltungsgebühren von etwa 0,40 % bis 0,50 % an. Durch die Anlage in globale Aktienindizes kann das Vorsorgekapital über lange Anlagehorizonte steuerfrei wachsen und den Kaufkraftverlust ausgleichen.
Achten Sie bei der Wahl der Anlagestrategie darauf, dass das Risiko zu Ihrem Zeithorizont bis zur Pensionierung oder zum nächsten Jobwechsel passt. Einen Vergleich digitaler Vorsorgeanbieter bietet unser Testbericht zu den besten Säule 3a und Vorsorge-Apps.
Häufige Fragen
Kann ich mein Freizügigkeitskonto bar auszahlen lassen, wenn ich in ein EU-Land ziehe?
Bei einem Umzug in ein EU/EFTA-Land können Sie nur den überobligatorischen Teil Ihres Guthabens bar auszahlen lassen. Das BVG-Obligatorium muss auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto bleiben, bis Sie das Rentenalter (60–65) erreichen.
Kann ich ein bestehendes Freizügigkeitskonto nachträglich splitten?
Nein. Ein Splitting ist gesetzlich nur im Zeitpunkt des Austritts aus der bisherigen Pensionskasse möglich. Sobald das Geld bei einer Freizügigkeitsstiftung liegt, darf es nicht mehr auf zwei Stiftungen aufgeteilt werden.
Warum wählen Expats den Kanton Schwyz für das Freizügigkeitskonto?
Der Kanton Schwyz hat die schweizweit niedrigsten Quellensteuersätze auf Kapitalbezüge für Personen im Ausland. Durch den Sitz der Stiftung in Schwyz lässt sich die Einbehaltssteuer beim definitiven Wegzug stark reduzieren.

Beat Fischer
Certified Swiss Tax Expert & Fiduciary
Dipl. Steuerexperte / Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Beat Fischer ist diplomierter Steuerexperte und zugelassener Treuhänder mit über 15 Jahren Erfahrung in der kantonalen Steuerplanung und grenzüberschreitenden Finanzstrukturen für Expats in Zürich und Bern.
Über unsere redaktionelle Methodik