Was die Schweizer Unfallversicherung abdeckt — und warum sie nicht optional ist

Die obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz deckt ein breites Spektrum an Leistungen ab, die weit über das hinausgehen, was die Krankenversicherung bietet. Dazu gehören die vollständige medizinische Behandlung nach einem Unfall ohne Kostenbeteiligung, im Gegensatz zur Krankenversicherung mit Franchise und Selbstbehalt.

Ab dem dritten Tag nach einem Unfall haben Versicherte Anspruch auf ein Taggeld in Höhe von 80 Prozent des versicherten Lohnes. Dieses Taggeld wird so lange ausbezahlt, bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder eine Invalidenrente beginnt. Dies bietet einen weitreichenden finanziellen Schutz ohne feste zeitliche Begrenzung.

Bei bleibenden Unfallfolgen gewährt die Unfallversicherung Invalidenrenten und Integritätsentschädigungen, die nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung bemessen werden. Im Todesfall werden zudem Hinterlassenenleistungen an überlebende Ehegatten und Kinder ausbezahlt.

Was viele Expats nicht wissen: Der Schutz durch die Unfallversicherung gilt nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem direkten Arbeitsweg, während der Pausen und bei beruflich veranlassten Aktivitäten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).

BU vs NBU: der entscheidende Unterschied für Expats

Der Unterschied zwischen Betriebsunfallversicherung (BU) und Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) ist für Expats besonders wichtig. Die BU deckt Unfälle während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg ab, während die NBU alle Unfälle in der Freizeit versichert — vom Sportunfall über Verkehrsunfälle bis hin zu Unfällen im Haushalt.

Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind automatisch sowohl BU- als auch NBU-versichert. Ihr Arbeitgeber schliesst diese Versicherung ab, und die Prämien werden gemeinsam getragen: Der Arbeitgeber zahlt die BU-Prämie vollständig, während die NBU-Prämie vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen wird.

Der entscheidende Punkt für Expats mit Teilzeitpensen unter acht Wochenstunden: Sie sind nur BU-versichert, nicht aber NBU-versichert. Das bedeutet, ein Unfall beim Skifahren am Wochenende wäre ohne entsprechenden Versicherungsschutz nicht gedeckt. Diese Lücke kann durch eine freiwillige NBU-Versicherung geschlossen werden.

Expats sollten ihren Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die NBU-Prämie abgezogen wird. Fehlt dieser Abzug trotz eines Pensums von über acht Stunden, sollten Sie umgehend die Personalabteilung kontaktieren — denn ein fehlender Versicherungsschutz wird oft erst im Schadenfall entdeckt.

Leistungen: Was Sie nach einem Unfall erhalten

Nach einem Unfall erhalten Versicherte medizinische Behandlung ohne Franchise und ohne Selbstbehalt — ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Krankenversicherung. Dies umfasst ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Physiotherapie, Rehabilitation und Hilfsmittel wie Prothesen oder Rollstühle.

Das Unfalltaggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Lohnes und setzt am dritten Tag nach dem Unfall ein. Für die ersten zwei Tage besteht weiterhin Anspruch auf vollen Lohn durch den Arbeitgeber, sofern der Arbeitsvertrag oder das Obligationenrecht dies vorsieht. Der maximale versicherte Lohn beträgt CHF 148'200 pro Jahr.

Bei bleibenden Unfallfolgen wird eine Invalidenrente ausbezahlt, deren Höhe vom Invaliditätsgrad abhängt. Ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent wird eine Rente fällig, bei vollständiger Invalidität beträgt sie 80 Prozent des versicherten Lohnes. Zusätzlich erhalten Versicherte bei schweren Unfallfolgen eine Integritätsentschädigung als einmalige Kapitalzahlung.

Bei unfallbedingtem Tod erhalten überlebende Ehegatten und Kinder Leistungen, die nach dem Einkommen des Verstorbenen berechnet werden. Ehegatten erhalten maximal 40 Prozent, Waisenkinder je nach Alter und Bildung 15 bis 25 Prozent des versicherten Lohnes. Diese Leistungen bieten eine finanzielle Sicherheit, die über die reine Unfallbehandlung hinausgeht.

SUVA vs private Unfallversicherer

Die SUVA ist der grösste und bekannteste Anbieter der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und versichert typischerweise Betriebe aus Branchen mit erhöhtem Risiko wie Bau, Industrie und Gastronomie automatisch. Etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Schweiz ist bei der SUVA versichert.

Alternativ können sich Arbeitgeber bei privaten Versicherungsgesellschaften wie AXA, Zürich, Helvetia oder Mobiliar versichern. Der gesetzliche Leistungskatalog ist für alle Anbieter identisch, da er im UVG festgelegt ist. Unterschiede bestehen in der Präventionsarbeit, der Schadenabwicklung und den Zusatzleistungen der privaten Versicherer.

Für Expats ist vor allem relevant, ob ihr Arbeitgeber bei der SUVA oder einem privaten Versicherer angeschlossen ist. Die SUVA bietet umfassende Informationen auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch an und unterhält in vielen Kantonen eigene Rehabilitationskliniken. Private Anbieter punkten mit flexiblem Kundenservice und betriebsspezifischen Zusatzversicherungen.

Praktische Checkliste für Expats

Erstens: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Lohnabrechnung auf die NBU-Prämie. Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sollte diese Prämie abgezogen werden. Fehlt sie, klären Sie den Unfallversicherungsschutz mit Ihrer Personalabteilung, bevor eine Deckungslücke entsteht.

Zweitens: Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, schliessen Sie eine freiwillige NBU-Versicherung ab. Die Prämie beträgt rund 1 bis 3 Prozent des versicherten Lohnes und kann direkt bei der SUVA oder Ihrem Krankenversicherer abgeschlossen werden. Ohne diese Versicherung sind Freizeitunfälle ungedeckt.

Drittens: Bei einem Unfall im Ausland prüfen Sie die Deckung Ihrer Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Behandlungen im Ausland in der Regel nur begrenzt und zu Schweizer Tarifen. Eine Reiseversicherung mit Unfallzusatz schliesst diese Lücke bei Auslandunfällen.

Viertens: Dokumentieren Sie jeden Unfall umgehend und melden Sie ihn unverzüglich Ihrem Arbeitgeber, der die Schadensmeldung an die Versicherung weiterleitet. Die SUVA stellt hierfür ein spezifisches Unfallmeldeformular zur Verfügung. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen führen. Bewahren Sie zudem alle Arztberichte, Rechnungen und Korrespondenz mit der Versicherung für Ihre persönliche Steuerdokumentation auf.